vorgesehen zum Löschen - Baumfällgenehmigung Erteilung auf öffentlichem Grund
Hinweise für Köln
Beschreibung
Hinweise für Köln
Wenn Sie städtische Bäume oder Gehölze aufgrund erteilter Baugenehmigungen beschneiden oder fällen möchten, benötigen Sie eine Fällgenehmigung.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 115 oder 0221 / 221-0
Fax: 0221 / 221-23867
E-Mail: gruenflaechenamt@stadt-koeln.de
erforderliche Unterlagen
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- Antragsbegründung
- 1 Lageplan
im Maßstab 1:250 oder eine aussagekräftige Skizze. - Angabe des Stammumfangs in 1 Meter Höhe
- Angabe der Baumart
- Kronendurchmesser
- Fotos der zu fällenden Bäume
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Baumschutzsatzung der Stadt Köln als Rechtsgrundlage - siehe unter "Downloads und Infos"
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Für eine volle oder teilweise behördliche Erlaubnis zur Entfernung oder Veränderung geschützter Bäume wird eine Grundgebühr von 65 Euro erhoben.
Ferner muss für jeden Baum, für den eine Veränderung oder Entfernung genehmigt wird, eine Gebühr in Höhe von 17,50 Euro entrichtet werden.
Für die komplette Ablehnung des Antrages zur Entfernung oder Veränderung geschützter Bäume wird eine Gebühr in Höhe von 75 Prozent der bei einer Genehmigung fälligen Gebühr erhoben.
Bei einer teilweisen Ablehnung wird eine Gebühr in Höhe von 77 Prozent der baumabhängigen Gebühr für die abgelehnten Bäume erhoben sowie zusätzlich die Grundgebühr von 65 Euro und 17,50 Euro für jeden genehmigten Baum.
Für die Verlängerung der Gültigkeit einer bereits erteilten Erlaubnis wird eine Gebühr von 32,50 Euro erhoben.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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