vorgesehen zum Löschen - Baumfällgenehmigung Erteilung auf öffentlichem Grund

    vorgesehen zum Löschen - Baumfällgenehmigung Erteilung auf öffentlichem Grund

    Hinweise für Köln

    Beschreibung

    Hinweise für Köln

    Wenn Sie städtische Bäume oder Gehölze aufgrund erteilter Baugenehmigungen beschneiden oder fällen möchten, benötigen Sie eine Fällgenehmigung.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_09b79a2c31a21d74bbda1df036878e02

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    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Landschaftspflege und Grünflächen

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 2

    50679 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115 oder 0221 / 221-0

    Fax: 0221 / 221-23867

    E-Mail: gruenflaechenamt@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 19.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Köln

    • Antragsbegründung
    • 1 Lageplan
      im Maßstab 1:250 oder eine aussagekräftige Skizze.
    • Angabe des Stammumfangs in 1 Meter Höhe
    • Angabe der Baumart
    • Kronendurchmesser
    • Fotos der zu fällenden Bäume

    Formulare

    Hinweise für Köln

    Voraussetzungen

    Hinweise für Köln

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Köln

    Baumschutzsatzung der Stadt Köln als Rechtsgrundlage - siehe unter "Downloads und Infos"

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Köln

    Für eine volle oder teilweise behördliche Erlaubnis zur Entfernung oder Veränderung geschützter Bäume wird eine Grundgebühr von 65 Euro erhoben.

    Ferner muss für jeden Baum, für den eine Veränderung oder Entfernung genehmigt wird, eine Gebühr in Höhe von 17,50 Euro entrichtet werden.

    Für die komplette Ablehnung des Antrages zur Entfernung oder Veränderung geschützter Bäume wird eine Gebühr in Höhe von 75 Prozent der bei einer Genehmigung fälligen Gebühr erhoben.

    Bei einer teilweisen Ablehnung wird eine Gebühr in Höhe von 77 Prozent der baumabhängigen Gebühr für die abgelehnten Bäume erhoben sowie zusätzlich die Grundgebühr von 65 Euro und 17,50 Euro für jeden genehmigten Baum.

    Für die Verlängerung der Gültigkeit einer bereits erteilten Erlaubnis wird eine Gebühr von 32,50 Euro erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Köln

    Weitere Informationen

    Hinweise für Köln

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Köln

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de