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    Abwasseranlagen

    Hinweise für Waldfeucht

    Beschreibung

    Hinweise für Waldfeucht

    Gemäß Entwässerungssatzung der Gemeinde Waldfeucht ist jedes bebaute Grundstück unterirdisch mit einer Grundstücksanschlussleitung an das öffentliche Kanalnetz anzuschließen. Diese Leitung wird durch den Bauhof der Gemeinde oder durch beauftrage Unternehmen für Kanalbaumaßnahmen hergestellt. Der Anschlussnehmer leistet Kostenersatz, der in der jeweils gültigen Abwassergebührensatzung festgelegt ist.
    Eine eventuelle Verstopfung ist vom Grundstückseigentümer auf seine Kosten zu beseitigen. Teilweise liegen bereits Kanalhausanschlüsse bis auf dem jeweiligen Grundstück. Wenn Unterlagen über die Lage vorhanden sind, können diese beim Fachbereich Bauen angefordert werden.

    Bei der Beantragung zur Herstellung eines Hausanschlusses sind folgende Unterlagen beizufügen:

    • Antrag zur Herstellung eines Kanalhausanschlusses.
    • Lageplan (von Maßstab 1:100 bis Maßstab  1:500) mit Eintragung der Anschlusshöhe an der Grundstücksgrenze und die Lage des Hausanschlusses an der Grenze. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_4932a23a218fb23594e76de90f7a5ac1

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    Version

    Technisch geändert am 08.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich Bauen

    Adresse

    Hausanschrift

    Lambertusstraße 13

    52525 Waldfeucht

    Version

    Technisch geändert am 08.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Waldfeucht

    Formulare

    Hinweise für Waldfeucht

    Voraussetzungen

    Hinweise für Waldfeucht

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Waldfeucht

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Waldfeucht

    Fristen

    Hinweise für Waldfeucht

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Waldfeucht

    Kosten

    Hinweise für Waldfeucht

    Für die Bearbeitung des Antrages werden keine Gebühren erhoben. Die Höhe des Kostenersatzes richtet sich nach der Abwassergebührensatzung der Gemeinde Waldfeucht.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Waldfeucht

    Weitere Informationen

    Hinweise für Waldfeucht

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de