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    Abwasseranlagen

    Hinweise für Euskirchen

    Beschreibung

    Hinweise für Euskirchen

    Die Genehmigungsbedürftigkeit einer Indirekteinleitung regelt das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit der Abwasserverordnung (AbwV).

    Die Indirekteinleitung bedarf gemäß § 58 WHG einer Genehmigung, sofern das anfallende Abwasser einem Anhang der (AbwV) zuzuordnen ist und in diesem Anforderungen an das Abwasser für den Ort des Anfalls oder vor seiner Vermischung festlegt sind.

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    Version

    Technisch geändert am 05.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Wasser- und Bodenschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Version

    Technisch geändert am 26.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Euskirchen

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Euskirchen

    Für die wasserrechtliche Erlaubnis wird - je nach Aufwand - eine Gebühr von mindestens 250 Euro erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Euskirchen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Euskirchen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de