Abwasseranlagen

    Abwasseranlagen

    Hinweise für Viersen

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen

    Das Regenwasser vom Dach Ihres Hauses kann in den Untergrund oder in einen Graben eingeleitet werden. Dies gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für das Regenwasser anderer Flächen auf Ihrem Grundstück. Eine Einleitung darf erst nach Erteilung einer Erlaubnis erfolgen.

    Die genannte Erlaubnis kann bei uns beantragt werden. Haben Sie noch Fragen, so wenden Sie sich bitte an die im Merkblatt genannte Ansprechperson.

    Die Erlaubnis für die Einleitung von Regenwasser bedarf der Zustimmung der Stadt oder Gemeinde. Der Antrag ist daher immer über die Stadt oder Gemeinde bei uns einzureichen.

    Kommt das Regenwasser von anderen Flächen als dem Dach, kann es verschmutzt sein und muss dann vor der Einleitung gereinigt werden. Ist keine Abwasserbehandlungsanlage zur Reinigung des Regenwassers (Abwasser) vorhanden, so muss diese errichtet werden. Handelt es sich nicht um eine sogenannte "Typengeprüfte Anlage", muss diese ebenfalls durch mich genehmigt werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2bc78ca6d7429a4b16ba9b71a5975154

    Online erledigen

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    66/1 Wasser

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 24.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Viersen

    Formulare

    Hinweise für Viersen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Viersen

    Benötigt wird der Antrag zur Abwasserbeseitigung und die dort aufgeführten Unterlagen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Viersen

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Die Bearbeitungszeit ist unterschiedlich, beträgt aber in den meisten Fällen 4 bis 6 Wochen. Aufgrund notwendiger Beteiligung weiterer Stellen oder / und höherem Arbeitsaufwand kann sich dieser Zeitraum jedoch verlängern.

    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    • Es können Gebühren anfallen.
      Zahlungsziel:
      Die vorgenannte Leistung ist gebührenpflichtig.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Viersen

    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de