Förderung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege
Hinweise für Herford
Beschreibung
Hinweise für Herford
Worum geht es bei der Dienstleistung?
Bei der Betreuung können Sie wählen:
- Ihr Kind soll ausschließlich bei einer Kindertagespflegeperson betreut werden (reguläre Kindertagespflege).
- Ihr Kind soll neben dem Besuch in einer Kindertageseinrichtung oder in einer Schule auch zu Randzeiten bei einer Kindertagespflegeperson betreut werden (kombinierte Kindertagespflege).
Zuständige Behörde für den Kindertagespflegeantrag
Der Kindertagespflegeantrag ist für Kinder im Einzugsbereich der
- Stadt Enger
- Gemeinde Hiddenhausen
- Gemeinde Kirchlengern
- Gemeinde Rödinghausen
- Stadt Spenge
- Stadt Vlotho
über das Serviceportal beim Kreis Herford zu stellen.
Sollte der Wohnort Ihres Kindes hier nicht aufgeführt sein, wenden Sie sich bitte direkt an die Wohnortkommune, um dort einen Antrag zu stellen.
Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung?
Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Nutzen Sie den Onlineantrag.
Nachweise können elektronisch als PDF oder Bilddatei (JPG) während des Antragsprozesses hochgeladen werden.
Eventuell werden Einkommensnachweise erforderlich. Bei Geschwisterkindern werden die entsprechenden Bescheide von der Kindertagespflege, der Kindertageseinrichtung oder der offenen Ganztagsschule benötigt.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Herford
§ 23 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
§ 24 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
§ 90 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Sie zahlen entsprechend Ihres Einkommens und des Betreuungsvolumens einen gestaffelten Elternbeitrag. Die Beitragssätze entnehmen Sie der Beitragstabelle auf der rechten Seite.
Hinweis: Unter 30.000 Euro Jahreseinkommen ist kein Beitrag zu zahlen.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen