Förderung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege

    Förderung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege

    Hinweise für Herford

    Beschreibung

    Hinweise für Herford

    Worum geht es bei der Dienstleistung?

    Bei der Betreuung können Sie wählen:

    • Ihr Kind soll ausschließlich bei einer Kindertagespflegeperson betreut werden (reguläre Kindertagespflege).
    • Ihr Kind soll neben dem Besuch in einer Kindertageseinrichtung oder in einer Schule auch zu Randzeiten bei einer Kindertagespflegeperson betreut werden (kombinierte Kindertagespflege).

     

    Zuständige Behörde für den Kindertagespflegeantrag

    Der Kindertagespflegeantrag ist für Kinder im Einzugsbereich der

    • Stadt Enger
    • Gemeinde Hiddenhausen
    • Gemeinde Kirchlengern
    • Gemeinde Rödinghausen
    • Stadt Spenge
    • Stadt Vlotho

    über das Serviceportal beim Kreis Herford zu stellen.

    Sollte der Wohnort Ihres Kindes hier nicht aufgeführt sein, wenden Sie sich bitte direkt an die Wohnortkommune, um dort einen Antrag zu stellen.

     

    Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung?

    Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_78c238ba83e4a2af6fdd9c8be47c711e

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 12.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Servicebüro der Kreisverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtshausstraße 3

    32051 Herford

    Version

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kindertagesbetreuung, Soziale Dienste und Kinderschutz (Amt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtshausstraße 3

    32051 Herford

    Version

    Technisch geändert am 01.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kindertagesbetreuung (Abteilung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtshausstraße 3

    32051 Herford

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herford

    Nutzen Sie den Onlineantrag.

    Nachweise können elektronisch als PDF oder Bilddatei (JPG) während des Antragsprozesses hochgeladen werden.

    Eventuell werden Einkommensnachweise erforderlich. Bei Geschwisterkindern werden die entsprechenden Bescheide von der Kindertagespflege, der Kindertageseinrichtung oder der offenen Ganztagsschule benötigt.

    Formulare

    Hinweise für Herford

    Voraussetzungen

    Hinweise für Herford

    Die Förderung der Kindertagespflege können Eltern grundsätzlich für Ihr(e) Kind(er) bis zum vollendeten dritten Lebensjahr in Anspruch nehmen.

    Ein Kind, dass das dritte Lebensjahr vollendet hat, kann nur unter den Voraussetzungen des § 24 Abs. 3 SGB VIII in Kindertagespflege gefördert werden.

    Kinder im schulpflichtigen Alter können bei besonderem Bedarf ergänzend in Kindertagespflege gefördert werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herford

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Herford

    • Wenden Sie sich direkt an eine anerkannte Kindertagespflegeperson Ihrer Wahl. Alternativ kann die Vermittlung an eine Kindertagespflegeperson auch über die Fachberatung der awo lifebalance (https://www.awo-lifebalance-owl.de/) erfolgen.
    • In der Regel schließen Sie einen Betreuungsvertrag mit der Kindertagespflegeperson.

    Hinweis: Der Betreuungsvertrag wird nur zwischen den Eltern und der Kindertagespflegeperson geschlossen.

    • Stellen Sie einen Antrag auf Förderung der Kindertagespflege vor Betreuungsbeginn (siehe Onlinedienstleistungen).
    • Sie erhalten einen Bewilligungsbescheid und einen vorläufig festgesetzten Kostenbeitragsbescheid über den zu leistenden Elternbeitrag.

    Fristen

    Hinweise für Herford

    Die Förderung Ihres Kindes in Kindertagespflege kann immer nur zum 1. eines Monats erfolgen. Dafür muss der Antrag im Vorfeld gestellt werden.

    Sofern die Kindertagespflege erst ab einem bestimmten Zeitpunkt gewährt wird kann einen Monat vor Beginn der eigentlichen Betreuung eine Eingewöhnung in Anspruch genommen werden. Diese beträgt maximal 15 Stunden/Woche.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Herford

    Kosten

    Hinweise für Herford

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Herford

    Weitere Informationen

    Hinweise für Herford

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de