Förderung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege
Hinweise für Erkelenz
Beschreibung
Hinweise für Erkelenz
Kindertagespflegepersonen benötigen eine Pflegeerlaubnis des örtlichen Amtes für Kinder, Jugend, Familie und Soziales. Zu den Voraussetzungen, unter denen eine solche Pflegeerlaubnis erteilt werden kann sowie zur Höhe der Geldleistung, die Kindertagespflegepersonen gewährt wird, empfehlen wir eine persönliche Kontaktaufnahme.
Benötigte Unterlagen:
Bedarfsanzeige zur Kindertagespflege
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02431 85-0
Fax: 02431 70558
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Erkelenz
Formulare
Hinweise für Erkelenz
Voraussetzungen
Hinweise für Erkelenz
Rechtsgrundlage(n)
§ 23 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
§ 24 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
§ 90 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
Verfahrensablauf
Hinweise für Erkelenz
Fristen
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Bearbeitungsdauer
Hinweise für Erkelenz
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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