Förderung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege
Hinweise für Eschweiler
Beschreibung
Hinweise für Eschweiler
Wenn Sie eine Zusage für einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder zur Kindertagespflege erhalten haben, sind Sie als Eltern/Erziehungsberechtigte entsprechend Ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verpflichtet, monatlich Beiträge zu den Jahresbetriebskosten der Tageseinrichtung zu zahlen (Elternbeiträge).
Wonach richtet sich der Elternbeitrag?
Der nach den Bestimmungen der entsprechenden Satzung (siehe Dokumente) festzusetzende Elternbeitrag ergibt sich aus der Art der Einrichtung, die das Kind besucht, dem Stundenumfang, der benötigt wird, und aus dem Elterneinkommen.
Wie hoch ist der Elternbeitrag?
Die Höhe der Elternbeiträge sind der Satzung (EBS) zu entnehmen. Sie finden auch eine Übersicht über die Elternbeitragstabellen im Downloadbereich.
Das Mittagessen ist nicht in den Beiträgen enthalten. Es muss separat gezahlt werden. Fragen Sie hierzu in Ihrer Einrichtung/ bei Ihrer Tagespflegeperson nach.
Was sind die beitragsfreien Jahre?
Für die letzten drei Kindergartenjahre vor der Einschulung wird ab 01.08.2020 kein Elternbeitrag erhoben. (Einschulungsstichtag ist der 30.09. eines Jahres, d.h. wird Ihr Kind vor dem 30.09. sechs Jahre alt, wird es im gleichen Jahr, in dem es sechs wird, eingeschult, ansonsten ein Jahr später.)
Was ist der Kombi-Beitrag?
Wenn ein Geschwisterkind von einem Kita- oder Tagespflegekind in einer öffentlichen Ganztagsgrundschule (OGS) in Eschweiler angemeldet ist, wird zugunsten der Eltern der Kombi-Beitrag angewandt. Der Beitrag für Kindertageseinrichtung/-tagespflege und der OGS-Beitrag reduzieren sich. Hierzu werden die Gesamteinkünfte ermittelt und es erfolgt die Einstufung in eine Einkommensgruppierung.
Weitere Auskünfte und die Antworten auf die wichtigsten Fragen erhalten Sie im Downloadbereich im Dokument "FAQ_Elternbeiträge Eschweiler...".
Für persönliche Vorsprachen bitten wir um Terminvereinbarung.
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erforderliche Unterlagen
Hinweise für Eschweiler
Für die erstmalige Antragstellung oder Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen (Trennung, Heirat etc.) benutzen Sie bitte das VBE-Formular oder das Online Formular "Erklärung zum Elterneinkommen".
Die Erklärung kann auf dieser Seite bequem online eingereicht werden. Informationen mit personenbezogenen Daten sind per E-Mail datenschutzrechtlich problematisch. Kommunikationswege im E-Mail-Verkehr sind teilweise unverschlüsselt und somit nicht abhörsicher. Deshalb erhalten Sie per E-Mail lediglich eine Statusbenachrichtigung zu Ihrer Anfrage. Details können erst über den beigefügten Link im Portal und nach vorheriger Anmeldung abgerufen werden. Die Kommunikation über das Portal ist SSL-verschlüsselt und findet direkt zwischen Ihrem Endgerät und dem Server der Stadtverwaltung statt. Diese Art der elektronischen Kommunikation ist nach aktuellem Stand der Technik abhörsicher.
Die Registrierung lohnt sich! Zum Schutz Ihrer Daten!
Möchten Sie es in Papierform einreichen, können Sie auch das Formular (VBE) im Bereich Dokumente/ Downloads herunterladen und ausdrucken.
Für Fragen und die gesicherte Übersendung von Unterlagen benutzen Sie bitte unser Kontaktformular.
Formulare
Hinweise für Eschweiler
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
§ 23 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
§ 24 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
§ 90 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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