Förderung in Kindertagespflege
Hinweise für Kleve
Beschreibung
Hinweise für Kleve
Kindertagespflege hat den Auftrag, Kinder im Rahmen flexibler Betreuung zu erziehen, zu bilden und zu betreuen. Die Betreuung findet in der Regel im Haushalt der Kindertagespflegeperson oder in angemieteten Räumen statt. Von einer Kindertagespflegeperson werden maximal fünf fremde Kinder betreut. Diese individuelle, familienähnliche Betreuung ist insbesondere für die unterdreijährigen Kinder geeignet.
Wenn Kinder sich wohl und geborgen fühlen, haben sie die nötige Sicherheit, um ihre Umwelt zu erforschen und gemeinsam mit anderen Kindern in einer kleinen Gruppe soziale Kompetenzen zu erwerben.
Der Fachbereich Jugend und Familie wirbt Kindertagespflegepersonen an, überprüft die Qualität, die Eignung derKindertagespflegefamilien und die räumlichen Gegebenheiten und stellt den Kontakt zwischen Kindertagespflegeperson und den Eltern, die eine derartige Betreuung suchen, her. Es findet eine Begleitung und Betreuung der Kindertagespflegepersonen einschließlich der Organisation von Fortbildungsveranstaltungen statt. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, werden Kindertagespflegepersonen finanziell gefördert.
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Ansprechpartner
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
§ 23 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
§ 24 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
§ 90 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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