Förderung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege

    Förderung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege

    Hinweise für Mönchengladbach

    Beschreibung

    Hinweise für Mönchengladbach

    Jeder Träger einer privaten Kindertageseinrichtung, die öffentlich gefördert wird, ist verpflichtet einen Eigenanteil (Trägeranteil) zur Finanzierung zu erbringen. Die Höhe des Trägeranteils richtet sich nach der Rechtsform des Trägers.

    Der Trägeranteil ist durch die Erziehungsberechtigten zu leisten. Sollte die Aufbringung dieses Anteils aus deren Einkommen nicht zuzumuten sein, kann der Trägeranteil aus Mitteln der Wirtschaftlichen Jugendhilfe übernommen werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_e95d699a3c09ba3258c1b6465bd0c9cd

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich Kinder, Jugend und Familie (51)

    Adresse

    Hausanschrift

    Aachener Straße 2

    41061 Mönchengladbach

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Mönchengladbach

    • Personalausweis (bei Online-Antrag)
    • Online-Antrag oder Antrag auf Übernahme des Trägeranteils in Kindertageseinrichtungen
    • Vollständiger Betreuungsvertrag inklusive der Bankverbindung des Trägers
    • Nachweis über die Höhe des reinen Trägeranteils pro Monat und Kind
    • Nachweis über das Einkommen (vollständige Bewilligungsbescheide Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag usw.)
    • Nachweis über anderes Einkommen (Lohn, Renten, usw., dann auch Nachweis über Unterkunftskosten, Verbindlichkeiten, Versicherungen und ähnliche Ausgaben)

    Formulare

    Hinweise für Mönchengladbach

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    § 23 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
    § 24 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
    § 90 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Mönchengladbach

    Allgemeine Hinweise zur Beantragung der genannten Leistung

    Sie haben mehrere Möglichkeiten, den Antrag nebst Ihren Unterlagen bei der Stadt Mönchengladbach, Fachbereich Kinder, Jugend und Familie -Abteilung Wirtschaftliche Jugendhilfe und Ausbildungsförderung- einzureichen. Bitte beachten Sie dabei folgende Hinweise:

    1. Antrag Online stellen                    
    • Bitte stellen Sie sicher, dass alle notwendigen Unterlagen auf Ihrem Endgerät bereits gespeichert sind.      
    • Unterlagen können als PDF Datei oder Bilddatei im Dateiformat JPG hochgeladen werden
    1. Antrag auf dem Postweg stellen              

    Sie können Antragsformulare (diese werden als PDF-Datei zur Verfügung gestellt) ausdrucken und auf dem Postweg verschicken. Fügen Sie bitte die erforderlichen Unterlagen bei.     

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Mönchengladbach

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de