Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Erteilung für den Familiennachzug eines ausländischen Elternteils zu einem minderjährigen Deutschen
Hinweise für Bielefeld
Beschreibung
Hinweise für Bielefeld
Ausländische Eltern eines in Deutschland lebenden minderjährigen Kindes können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie sorgeberechtigt sind und sich tatsächlich regelmäßig um das Kind kümmern.
Dies gilt auch für Elternteile, die nicht in häuslicher Gemeinschaft mit dem Kind leben (getrenntlebende Eltern).
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Ansprechpartner
Bürgeramt Geschäftsbereich Kommunale Ausländerbehörde Abteilung Allgemeine Ausländerangelegenheiten, Visa
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
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- Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis
- Nationalpass
- aktuelles biometrietaugliches Foto
Wenn Sie nicht mit dem Kind zusammenleben zusätzlich:
- Nachweis über das Sorgerecht
- Nachweis über die tatsächliche Wahrnehmung der Personensorge (z.B. durch schriftliche Bescheinigung des anderen Elternteils und Kopie von dessen Ausweis / Pass)
Voraussetzungen
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- Elternteil eines minderjährigen Kindes mit deutscher Staatsangehörigkeit
- Sorgeberechtigt
- Tatsächliche Ausübung der Personensorge
In Ausnahmefällen kann auch ein nicht sorgeberechtigter Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis zum Kind erhalten. In Ausnahmefällen kann die Aufenthaltserlaubnis auch verlängert werden, wenn das Kind bereits volljährig geworden ist. Erkundigen Sie sich bitte in beiden Fällen direkt bei der Ausländerbehörde.
Rechtsgrundlage(n)
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§ 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AufenthG
Verfahrensablauf
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Sie können den Antrag online oder persönlich mit Termin stellen ("Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels").
Fristen
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Die Aufenthaltserlaubnis ist bei Ersterteilung max. 3 Jahre gültig.
Bei Verlängerung beträgt die Gültigkeit max. 5 Jahre.
Die Verlängerung ist mehrfach möglich.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Landesredaktion am 16.08.2024
Stichwörter
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