Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Erteilung für den Familiennachzug eines ausländischen Elternteils zu einem minderjährigen DeutschenOnline erledigen

    Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Erteilung für den Familiennachzug eines ausländischen Elternteils zu einem minderjährigen Deutschen

    Beschreibung

    Hinweise für Bielefeld

    Ausländische Eltern eines in Deutschland lebenden minderjährigen Kindes können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie sorgeberechtigt sind und sich tatsächlich regelmäßig um das Kind kümmern.

    Dies gilt auch für Elternteile, die nicht in häuslicher Gemeinschaft mit dem Kind leben (getrenntlebende Eltern).

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_938260715d6a1a136beaed9b6e703092

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 10.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgeramt Geschäftsbereich Kommunale Ausländerbehörde Abteilung Allgemeine Ausländerangelegenheiten, Visa

    Adresse

    Hausanschrift

    Niederwall 23

    33602 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-8568

    Version

    Technisch geändert am 09.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bielefeld

    Wenn Sie nicht mit dem Kind zusammenleben zusätzlich:

    • Nachweis über das Sorgerecht 
    • Nachweis über die tatsächliche Wahrnehmung der Personensorge (z.B. durch schriftliche Bescheinigung des anderen Elternteils und Kopie von dessen Ausweis / Pass)

    Rechtsgrundlage(n)

    § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 oder § 28 Abs. 1 S. 4 AufenthG

    Kosten

    Hinweise für Bielefeld

    Die Kosten belaufen sich auf:

    • 100,00 € für die Ersterteilung 
    •   93,00 € für eine Verlängerung 

    Bei Bezug von Sozialleistungen ist eine Gebührenbefreiung möglich. Bitte legen Sie dazu den aktuellen Bescheid vom JobCenter oder vom Sozialamt vor.

    Die Bezahlung ist bar und mit EC-Karte möglich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.01.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Bielefeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de