Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Erteilung für den Familiennachzug eines ausländischen Elternteils zu einem minderjährigen Deutschen

    Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Erteilung für den Familiennachzug eines ausländischen Elternteils zu einem minderjährigen Deutschen

    Hinweise für Bielefeld

    Beschreibung

    Hinweise für Bielefeld

    Ausländische Eltern eines in Deutschland lebenden minderjährigen Kindes können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie sorgeberechtigt sind und sich tatsächlich regelmäßig um das Kind kümmern.

    Dies gilt auch für Elternteile, die nicht in häuslicher Gemeinschaft mit dem Kind leben (getrenntlebende Eltern).

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_938260715d6a1a136beaed9b6e703092

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 10.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgeramt Geschäftsbereich Kommunale Ausländerbehörde Abteilung Allgemeine Ausländerangelegenheiten, Visa

    Adresse

    Hausanschrift

    Niederwall 23

    33602 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-8568

    E-Mail: abh@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bielefeld

    Wenn Sie nicht mit dem Kind zusammenleben zusätzlich:

    • Nachweis über das Sorgerecht 
    • Nachweis über die tatsächliche Wahrnehmung der Personensorge (z.B. durch schriftliche Bescheinigung des anderen Elternteils und Kopie von dessen Ausweis / Pass)

    Voraussetzungen

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    • Elternteil eines minderjährigen Kindes mit deutscher Staatsangehörigkeit
    • Sorgeberechtigt
    • Tatsächliche Ausübung der Personensorge

    In Ausnahmefällen kann auch ein nicht sorgeberechtigter Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis zum Kind erhalten. In Ausnahmefällen kann die Aufenthaltserlaubnis auch verlängert werden, wenn das Kind bereits volljährig geworden ist. Erkundigen Sie sich bitte in beiden Fällen direkt bei der Ausländerbehörde.

    Rechtsgrundlage(n)

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    § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AufenthG

    Verfahrensablauf

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    Sie können den Antrag online oder persönlich mit Termin stellen ("Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels").

    Fristen

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    Die Aufenthaltserlaubnis ist bei Ersterteilung max. 3 Jahre gültig.
    Bei Verlängerung beträgt die Gültigkeit max. 5 Jahre.

    Die Verlängerung ist mehrfach möglich.
     

    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesredaktion am 16.08.2024

    Version

    Technisch geändert am 06.01.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de