Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Erteilung für den Familiennachzug eines ausländischen Elternteils zu einem minderjährigen Deutschen
Beschreibung
Hinweise für Bielefeld
Ausländische Eltern eines in Deutschland lebenden minderjährigen Kindes können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie sorgeberechtigt sind und sich tatsächlich regelmäßig um das Kind kümmern.
Dies gilt auch für Elternteile, die nicht in häuslicher Gemeinschaft mit dem Kind leben (getrenntlebende Eltern).
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Ansprechpartner
Bürgeramt Geschäftsbereich Kommunale Ausländerbehörde Abteilung Allgemeine Ausländerangelegenheiten, Visa
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 521 51-0
Fax: +49 521 51-8568
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bielefeld
- Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis
- Nationalpass
- aktuelles biometrietaugliches Foto
Wenn Sie nicht mit dem Kind zusammenleben zusätzlich:
- Nachweis über das Sorgerecht
- Nachweis über die tatsächliche Wahrnehmung der Personensorge (z.B. durch schriftliche Bescheinigung des anderen Elternteils und Kopie von dessen Ausweis / Pass)
Rechtsgrundlage(n)
§ 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 oder § 28 Abs. 1 S. 4 AufenthG
Kosten
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Die Kosten belaufen sich auf:
- 100,00 € für die Ersterteilung
- 93,00 € für eine Verlängerung
Bei Bezug von Sozialleistungen ist eine Gebührenbefreiung möglich. Bitte legen Sie dazu den aktuellen Bescheid vom JobCenter oder vom Sozialamt vor.
Die Bezahlung ist bar und mit EC-Karte möglich.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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