Wohngeld Auskunft gegenüber dritten Behörden

    Wohngeld Auskunft gegenüber dritten Behörden

    Hinweise für Salzkotten

    Beschreibung

    Hinweise für Salzkotten

    nicht angegeben

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_145b2c12666f9127f64ad9f0a3f3bf1e

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachdienst 5.3 - Soziales, Rente & Wohngeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 8

    33154 Salzkotten

    Version

    Technisch geändert am 14.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Salzkotten

    Einkommensnachweis:
    Als Einkommensnachweis reichen die Lohn-/Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate (ab Antragsstellung) aus.

    Bescheinigung des Vermieters
    Den Vordruck der Vermieterbescheinigung halten wir in unserer Wohngeldstelle für Sie bereit. Sie finden ihn auch auf den Internetseiten des Landesministeriums für Bauen und Verkehr (siehe "Downloads/Links").

    Nachweis über die Zahlung der Miete
    (zum Beispiel Kontoauszüge über die letzten zwei Mietzahlungen)

    Formulare

    Hinweise für Salzkotten

    Voraussetzungen

    Hinweise für Salzkotten

    Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von

    • der Zahl der Haushaltsmitglieder
    • der Höhe des Gesamteinkommens
    • der Höhe der Miete oder der Belastung.

    Wichtig: Keinen Anspruch auf Wohngeld haben grundsätzlich Personen, die bereits Bafög und andere Transferleistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen. Auch Personen die Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen, können kein Wohngeld erhalten. Das gilt auch für Familienmitglieder, die bei der Berechnung des Bedarfs für eine der oben genannten Leistungen mit berücksichtigt worden sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Salzkotten

    Wohngeldgesetz

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Salzkotten

    Nutzen Sie die digitale Antragstellung über die Online-Dienstleistung. Alternativ erhalten Sie den Vordruck Wohngeldantrag in der Wohngeldstelle der Stadt Salzkotten. Bei schriftlicher Antragstellung reichen Sie den ausgefüllten Antrag bitte anschließend per Post ein. 

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Salzkotten

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Salzkotten

    Veränderungen Ihrer finanziellen Situation teilen Sie uns bitte umgehend mit.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Salzkotten

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Salzkotten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de