Wohngeld Auskunft gegenüber dritten Behörden
Hinweise für Lübbecke
Beschreibung
Hinweise für Lübbecke
Wenn das Einkommen eines privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für den Wohnraum zu tragen, kann es einen Rechtsanspruch auf Wohngeld geben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum als Lastenzuschuss auf Antrag bei den jeweiligen zuständigen Stellen gewährt. Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind unter anderem Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen
Über den Wohngeldrechner können Sie eine unverbindliche Berechnung zur Höhe Ihres Wohngeldanspruchs durchführen und anschließend selbst entscheiden, ob Sie online einen Antrag einreichen oder nicht. Bitte beachten Sie, dass Sie die entsprechenden Nachweise bei der Wohngeldstelle nachträglich noch einreichen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
§ 33 Abs. 1 WoGG
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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