Wohngeld Auskunft gegenüber dritten Behörden

    Wohngeld Auskunft gegenüber dritten Behörden

    Hinweise für Steinheim

    Beschreibung

    Hinweise für Steinheim

    Wohngeld gibt es als Mietzuschuss (wenn Sie Mieter einer Wohnung oder eines Hauses sind) oder als Lastenzuschuss (wenn Sie Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung sind).

    Ihr tatsächlicher Wohngeldanspruch kann nur im Rahmen eines Antrags bei der für Sie zuständigen Wohngeldstelle nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen ermittelt werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ba9db54fb58c531693c922a9e2e19dca

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 17.05.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 2

    32839 Steinheim

    Version

    Technisch geändert am 14.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Steinheim

    Die vorzulegenden Unterlagen sind abhängig von den Besonderheiten des Einzelfalles. Es sind ggfs. folgende Unterlagen notwendig:

    • Wohngeldantrag (Vordruck)
    • Meldebestätigung
    • Aufenthaltserlaubnis
    • Bescheinigung des bisherigen Hauptwohnsitzes, ob und ggfs. wie lange dort Wohngeld gezahlt wurde
    • Nachweis über die Höhe der Mieteinnahmen
    • Nachweis über die Größe des Hauses oder der Wohnung (Wohnflächenberechnung)
    • Aufteilung der Wohnfläche und der gewerblich genutzten Fläche
    • Schwerbehindertenausweis
    • Sterbeurkunde
    • Schulbescheinigung
    • Studienbescheinigung
    • Nachweis, ob dem Grunde nach Anspruch auf BaföG besteht
    • Bescheinigung des Arbeitsamtes über die bestehende Meldung als Arbeitsuchender
    • BaföG-Bescheid
    • UVG-Bescheid
    • Bescheid über den Leistungsbezug beim Arbeitsamt mit Zahlungsbeleg
    • schriftliche Erklärung, wie der Lebensunterhalt bestritten wird
    • Elterngeldbescheid
    • Bescheinigung der Krankenkasse über die Höhe des Mutterschaftsgeldes
    • Bestätigung des Arbeitgebers über die Höhe des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld
    • Nachweis über das Bruttoeinkommen (auch geringfügig Beschäftigte ohne Lohnsteuerkarte)
    • Nachweis über die Höhe der anerkannten Werbungskosten
    • Einkommenssteuerbescheid des Vorjahres bzw. Einkommenssteuererklärung
    • Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung bzw. Einnahme-Ausgabe-Überschussrechnung
    • Nachweis über die Höhe der Zinseinkünfte (z.B. Sparbücher)
    • Rentenbescheide (einschließlich Werks- und Zusatzrenten)
    • Erklärung, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe eine Abfindung des Arbeitgebers gezahlt wurde
    • Nachweis über eingehenden Unterhalt (z.B. Verpflichtungserklärungen, Gerichtsbeschluss, Vereinbarungen einschl. Quittungen)
    • Nachweis des Darlehnsgebers über die Höhe des Darlehns, das zur Bestreitung des Lebensunterhaltes in Anspruch genommen wird
    • Nachweis über gezahlten Unterhalt
    • Nachweis über die Entrichtung von Pflichtbeiträgen zur Sozialversicherung bzw. entsprechender laufender Beiträge zur Kranken-, Lebens- und Rentenversicherung (z.B. Versicherungsverträge und Beitragsquittungen)

    Nur bei einem Antrag auf Mietzuschuss:

    • Mietbescheinigung (Vordruck)
    • Mietänderungsschreiben des Vermieters
    • Nachweis der Mietzahlungen (z.B. Kontoauszug oder Mietbuch)
    • Mietvertrag


    Nur bei einem Antrag auf Lastenzuschuss:

    • Antrag auf Lastenzuschuss (Vordrucke)
    • Fremdmittelbescheinigung (Vordruck)
    • Bescheid über Eigenheimzulage
    • Nachweis über zu zahlende Grundsteuer und Verwaltungskosten an Dritte
    • Bescheid über die Höhe des Aufwendungsdarlehens

    Formulare

    Hinweise für Steinheim

    Voraussetzungen

    Hinweise für Steinheim

    Rechtsgrundlage(n)

    § 33 Abs. 1 WoGG

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Steinheim

    Fristen

    Hinweise für Steinheim

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Steinheim

    Kosten

    Hinweise für Steinheim

    gebührenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Steinheim

    Weitere Informationen

    Hinweise für Steinheim

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Steinheim

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de