Wohngeld Auskunft gegenüber dritten Behörden

    Wohngeld Auskunft gegenüber dritten Behörden

    Hinweise für Eitorf

    Beschreibung

    Hinweise für Eitorf

    Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für den Wohnraum. Wohngeld gilt als Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung und als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung.

    Wohngeld wird auf Antrag gewährt. Empfänger sogenannter Transferleistungen (z.B. Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt, Asylbewerberleistungen) können kein Wohngeld erhalten, da in diesen Leistungen bereits die angemessenen Kosten für die Wohnung berücksichtigt werden.

    Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich mit dem Wohngeldrechner des Landes NRW ausrechnen lassen.

    Der Antrag mit den erforderlichen Unterlagen kann im Bereich Downloads heruntergeladen oder direkt online gestellt werden.

    Informationen zur Wohngeld-Plus-Reform erhalten Sie hier

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_8d6a32bff6187ba09a76ff36e499be36

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Senioren und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53783 Eitorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02243 89-0

    Fax: 02243 89-179

    E-Mail: buergermeister@eitorf.de

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Eitorf

    Formulare

    Hinweise für Eitorf

    Voraussetzungen

    Hinweise für Eitorf

    Die Gewährung und die Höhe von Wohngeld ist abhängig 

    • von der Anzahl der im Haushalt wohnenden Personen,
    • dem Einkommen aller Haushaltsmitglieder und
    • der Höhe der Miete oder Belastung.

    Anzurechnen sind alle steuerpflichtigen Einkünfte und auch eine Reihe steuerfreier Einkünfte. Einkünfte von Kindern mit Ausbildungsvergütung sind ebenso anzurechnen wie Einkünfte aus geringfügiger Beschäftigung oder Zinsen aus Sparguthaben. Nicht angerechnet werden dagegen in der Regel das Kindergeld beziehungsweise der Kinderzuschlag.

    Als Einkommen gelten dabei alle Geld- und Sachleistungen, unter anderem auch monatliche Zahlungen von Eltern oder Verwandten bei Jugendlichen oder jungen Erwachsenen.

    Bei einem Antrag auf Wohngeld müssen die wirtschaftlichen Verhältnisse aller Haushaltsmitglieder offengelegt werden. Das gilt sowohl für Familien als auch für unverheiratete Paare.

    Wohngeld kann nicht an Personen gezahlt werden, deren Wohnkosten bereits in anderen Sozialleistungen enthalten sind. 

    Ausgeschlossen sind unter anderem Empfängerinnen und Empfänger von Transferleistungen wie zum Beispiel: 

    • Arbeitslosengeld II
    • Grundsicherung 

    Alleinstehende Studierende oder Auszubildende, 

    • die BAföG oder
    • Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) 

    beziehen, erhalten kein Wohngeld. 

    Das gilt auch, wenn BAföG oder BAB wegen zu hohen Einkommens abgelehnt wurde.

    Ein Wohngeldanspruch kann gegeben sein, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: 

    • Ablauf der Förderungshöchstdauer
    • Ablehnung von BAföG wegen fehlender Leistungsnachweise
    • Zweitausbildung/Zweitstudium

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Eitorf

    Fristen

    Hinweise für Eitorf

    Wohngeld wird nur auf schriftlichen Antrag per Post oder online gezahlt. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Eine Bewilligung kann erst ab dem Monat erfolgen, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist. Die Wohngeldzahlung erfolgt jeweils zu Beginn des Monats.

    Zur Fristwahrung reicht auch ein formloser Antrag aus.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Eitorf

     6 bis 8 Wochen, in Einzelfällen länger

    Kosten

    Hinweise für Eitorf

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Eitorf

    Weitere Informationen

    Hinweise für Eitorf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de