Wohngeld Auskunft gegenüber dritten Behörden

    Wohngeld Auskunft gegenüber dritten Behörden

    Hinweise für Roetgen

    Beschreibung

    Hinweise für Roetgen

    Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss und wird nur auf Antrag zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens zu den Aufwendungen für Wohnraum geleistet (§§ 7, 26 Sozialgesetzbuch I, § 1 Wohngeldgesetz). Damit sollen die Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte (die keine Transferleistungen wie Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II erhalten; siehe Ausschlussgründe) tragbar gestaltet werden. Das Wohngeld wird als Miet- und Lastenzuschuss gezahlt.

    Mietzuschuss können beantragen: 

    • Mieter oder Untermieter einer Wohnung oder eines Zimmers
    • Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung
    • Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
    • Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
    • Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Haus bewohnen

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    Version

    Technisch geändert am 21.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    SG 3.50 - Sozialamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 55

    52159 Roetgen

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    SG 3.40 - OGS / SG 3.50 - Wohngeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 55

    52159 Roetgen

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich 3 - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 55

    52159 Roetgen

    Version

    Technisch geändert am 26.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich 3 - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 55

    52159 Roetgen

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    SG 3.50 - Sozialamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 55

    52159 Roetgen

    Version

    Technisch geändert am 26.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Roetgen

    Formulare

    Hinweise für Roetgen

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    § 33 Abs. 1 WoGG

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Roetgen

    Sprechstunde ist jeden Montag und Mittwoch von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Für Termine außerhalb dieser Sprechzeiten wird um vorherige telefonische Abstimmung gebeten. 

    Umfangreiche Informationen zum Thema Wohngeld stehen auf folgenden Internetseiten zur Verfügung:

    https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeld-node.html

    und 

    https://www.mhkbd.nrw/system/files/media/document/file/faq_wohngeld_2023.pdf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de