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    Schwarzarbeit

    Hinweise für Eitorf

    Beschreibung

    Hinweise für Eitorf

    Im allgemeinen Sprachgebrauch wird mit dem Begriff "Schwarzarbeit" jegliche illegale Betätigung umschrieben, insbesondere aber das Nichtabführen von Steuern oder Sozialversicherungsabgaben bei Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder das entgeltliche Arbeiten trotz Bezuges von Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe.

    Neben diesen Erscheinungsformen erfasst das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG) aber auch die Schwarzarbeit im "handwerksrechtlichen" Sinne, also die Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen unter Verstoß gegen die Bestimmungen des Handwerksrechts. Hier ist der Rhein-Sieg-Kreis für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Kreisgebiet zuständig.

    Zur Verfolgung von entsprechenden Ordnungswidrigkeiten ist der Rhein-Sieg-Kreis insbesondere auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen.

    Weitere Informationen erhalten Sie online beim Rhein-Sieg-Kreis

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53783 Eitorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02243 89-0

    Fax: 02243 89-179

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Eitorf

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de