Schwarzarbeit

    Schwarzarbeit

    Hinweise für Euskirchen

    Beschreibung

    Hinweise für Euskirchen

    Der Kreis ist zuständig für

    • die Erteilung, Versagung bzw. Widerruf von Erlaubnissen zur Ausübung eines Gewerbes als Vermittler, Bauträger, Baubetreuer im Sinne von § 34 c Gewerbeordnung 
    • die Verfolgung von Verstößen gegen die Handwerksordnung (einschließlich Handwerksuntersagung)
    • die Bekämpfung der Schwarzarbeit.

    Für die Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung sind die Städte und Gemeinden zuständig.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d79ac3aab64f3009327e23afd57587dd

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    Version

    Technisch geändert am 19.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung Sicherheit u. Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Version

    Technisch geändert am 26.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Euskirchen

    Formulare

    Hinweise für Euskirchen

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Euskirchen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de