Bescheinigung zur Beantragung steuerlicher Vergünstigungen für Herstellungs- und Erhaltungsmaßnahmen an schutzwürdigen Kulturgütern

    Bescheinigung zur Beantragung steuerlicher Vergünstigungen für Herstellungs- und Erhaltungsmaßnahmen an schutzwürdigen Kulturgütern

    Hinweise für Dülmen

    Beschreibung

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    Bau- und Bodendenkmäler verkörpern das kulturelle Erbe einer Region. Sie sind authentische, unwiederbringliche Zeugnisse vergangener Baukulturen und dokumentieren in besonderer Weise die Entwicklung von Land und Leuten. Dieses Erbe gilt es zu erhalten und zu pflegen.

    Um diesem Ziel gerecht zu werden, sind Maßnahmen an Bau- oder Bodendenkmälern erlaubnispflichtig. Gleiches gilt für Änderungen im engeren Umfeld von Denkmälern, da hierdurch das Erscheinungsbild der Denkmäler beeinflusst werden kann. Dies bedeutet nicht, dass Abriss-, Neubau- und Modernisierungsmaßnahmen grundsätzlich unzulässig sind. Die Veränderungen müssen jedoch die Belange des Denkmalschutzes berücksichtigen.

    Welche Gebäude in die Denkmalliste eingetragen werden, entscheidet die Untere Denkmalbehörde der Stadt Dülmen. In das Verfahren ist die LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen aufgrund des speziellen Sachverstandes eingebunden. Dies gilt auch für die Beurteilung der erlaubnispflichtigen Maßnahmen. Eine Übersicht der derzeit in Dülmen eingetragenen Baudenkmäler finden Sie hier.

     

    Die Anlagen für einen "Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung nach § 36 DSchG NRW (§§ 7i, 10f, 11b EStG)" gelten für folgende Bereiche:

    • Für Herstellungskosten für Baumaßnahmen, die der Erhaltung des vermieteten oder verpachteten Gebäudes als Baudenkmal oder seiner sinnvollen Nutzung dienen,
    • Für Erhaltungsaufwendungen bei Gebäuden, die der Einkunftserzielung dienen,
    • Für Herstellungs- und Erhaltungsaufwendungen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Objekten 

     

    Die Anlagen für einen "Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung nach § 36 DSchG NRW (§ 10g Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG)" werden für folgenden Bereich verwendet:

    • Für Herstellungs- und Erhaltungsaufwendungen an eigenen schutzwürdigen Kulturgütern, die weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden (bewegliche Denkmäler, nicht wirtschaftlich genutzte Gebäude, Garten- und Friedhofsanlagen, Bodendenkmäler)

     

    Merkblatt zur Erteilung einer Denkmalrechtlichen Erlaubnis

     

    Sie haben Fragen zum Thema Denkmalschutz oder wünschen eine Beratung zu einem bestimmten Denkmal in Dülmen? Dann haben Sie ab sofort die Möglichkeit, über das Serviceportal einen Beratungstermin beim Fachbereich Bauaufsicht und Denkmalschutz zu vereinbaren. 

     

    Wenn Sie Ihren Antrag auf eine Denkmalrechtliche Erlaubnis online stellen möchten, können Sie dies jetzt bequem über das Bauportal NRW erledigen. Der digitale Antrag erleichtert den Ablauf und ermöglicht eine direkte Übermittlung aller notwendigen Unterlagen an die Abteilung Bauaufsicht und Denkmalschutz. 

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_b682118f9871ef6c4786d7c75a27923c

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    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bauaufsicht und Denkmalschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Leggewie-Straße 11

    48249 Dülmen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02594 12-600

    E-Mail: bauaufsicht@duelmen.de

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

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