Bescheinigung zur Beantragung steuerlicher Vergünstigungen für Herstellungs- und Erhaltungsmaßnahmen an schutzwürdigen Kulturgütern
Hinweise für Dormagen
Beschreibung
Hinweise für Dormagen
Für Aufwendungen, die der baulichen Erhaltung eines Denkmals dienen, können Eigentümerinnen und Eigentürmer in vielen Fällen eine Förderung beantragen. Das Land NRW unterstützt im Rahmen von Einzelförderungen größere Denkmalpflegemaßnahmen. Im Privatbereich müssen die Mindestkosten hier 20.000 Euro betragen. Für kleinere Erhaltungsmaßnahmen steht bei der Stadt Dormagen eine jährliche Gesamtfördersumme von 10.000 Euro zur Verfügung, die zur Hälfte vom Land mitfinanziert wird.
Darüber hinaus bestehen steuerliche Vergünstigungen für die Eigentümerinnen und Eigentümern von Denkmälern, die sie bei baulichen Erhaltungsmaßnahmen nutzen können.
Besondere Regelungen gelten für Gebäude, die im Denkmalbereich Zons (Altstadt) liegen, aber kein eingetragenes Einzeldenkmal sind.
Über die verschiedenen Fördermöglichkeiten informiert die Untere Denkmalbehörde der Stadt Dormagen gern und hilft bei der Beantragung. Ebenso erstellt sie steuerliche Bescheinigungen, die zur Nutzung der Vergünstigungsmöglichkeiten beim Finanzamt erforderlich sind.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
§ 10g Einkommensteuergesetz (EStG)
Bescheinigungsrichtlinien zur Anwendung des § 10g des Einkommensteuergesetzes (EStG)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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