Bescheinigung zur Beantragung steuerlicher Vergünstigungen für Herstellungs- und Erhaltungsmaßnahmen an schutzwürdigen Kulturgütern

    Bescheinigung zur Beantragung steuerlicher Vergünstigungen für Herstellungs- und Erhaltungsmaßnahmen an schutzwürdigen Kulturgütern

    Hinweise für Dormagen

    Beschreibung

    Hinweise für Dormagen

    Für Aufwendungen, die der baulichen Erhaltung eines Denkmals dienen, können Eigentümerinnen und Eigentürmer in vielen Fällen eine Förderung beantragen. Das Land NRW unterstützt im Rahmen von Einzelförderungen größere Denkmalpflegemaßnahmen. Im Privatbereich müssen die Mindestkosten hier 20.000 Euro betragen. Für kleinere Erhaltungsmaßnahmen steht bei der Stadt Dormagen eine jährliche Gesamtfördersumme von 10.000 Euro zur Verfügung, die zur Hälfte vom Land mitfinanziert wird.

    Darüber hinaus bestehen steuerliche Vergünstigungen für die Eigentümerinnen und Eigentümern von Denkmälern, die sie bei baulichen Erhaltungsmaßnahmen nutzen können.

    Besondere Regelungen gelten für Gebäude, die im Denkmalbereich Zons (Altstadt) liegen, aber kein eingetragenes Einzeldenkmal sind.

    Über die verschiedenen Fördermöglichkeiten informiert die Untere Denkmalbehörde der Stadt Dormagen gern und hilft bei der Beantragung. Ebenso erstellt sie steuerliche Bescheinigungen, die zur Nutzung der Vergünstigungsmöglichkeiten beim Finanzamt erforderlich sind.

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    Version

    Technisch geändert am 06.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Repräsentationen und Denkmalschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Paul-Wierich-Platz 2

    41539 Dormagen

    Version

    Technisch geändert am 17.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dormagen

    Formulare

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    Voraussetzungen

    Hinweise für Dormagen

    Rechtsgrundlage(n)

    § 10g  Einkommensteuergesetz (EStG)

    Bescheinigungsrichtlinien zur Anwendung des § 10g des Einkommensteuergesetzes (EStG)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Dormagen

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de