Ausländische Finanzanlagenvermittler und Finanzanlagenberater Anzeige

    Ausländische Finanzanlagenvermittler/ Finanzanlagevermittlerinnen und Finanzanlagenberater/ Finanzanlageberaterinnen anzeigen

    Hinweise für Wiehl

    Beschreibung

    Hinweise für Wiehl

    Als Finanzanlagenvermittler und -berater benötigen Sie in Deutschland eine Erlaubnis. Wenn Sie nur vorübergehend als Finanzanlagenvermittler selbständig tätig sein möchten genügt eine vorherige schriftliche Anzeige bei der zuständigen Stelle. Dies gilt aber nur für EU- oder EWR-Bürger.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ecd0949ea66e7210db2f43015af00aa6

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 19.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Wiehl - Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Gewerbeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 1

    51674 Wiehl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02262-990

    Fax: 02262-9955247

    E-Mail: gewerbeamt@wiehl.de

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Wiehl

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 1

    51674 Wiehl

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wiehl

    Formulare

    Hinweise für Wiehl

    Voraussetzungen

    Hinweise für Wiehl

    Sie sind Bürger eines Mitgliedsstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum Sie unterhalten eine rechtmäßige Niederlassung zur Ausübung der Finanzanlagenvermittlertätigkeit in einem dieser Staaten

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wiehl

    Links § 13a Gewerbeordnung (GewO) [http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__13a.html]§ 13b Gewerbeordnung (GewO) [http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__13b.html]§ 13c Gewerbeordnung (GewO) [http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__13c.html]Verordnung über Finanzanlagenvermittlung (FinVermV) [http://www.gesetze-im-internet.de/finvermv/index.html]

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Wiehl

    Die Erteilung der Erlaubnis wird automatisch in das Vermittlerregister eingetragen. Nachdem Sie die Erlaubnis erhalten haben müssen Sie vor Beginn Ihrer Tätigkeit Ihr Gewerbe anmelden.

    Fristen

    Hinweise für Wiehl

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Wiehl

    Kosten

    Hinweise für Wiehl

    Es fallen Gebühren an. Diese ergeben sich aus dem Gebührentarif der zuständigen Stelle und werden durch diese festgelegt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Erlaubnis gilt im gesamten Bundesgebiet. Sie kann auf eine oder mehrere Kategorien beschränkt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die zuständige Stelle eine Erlaubnis widerrufen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wiehl

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de