Sachkundeprüfung nach ChemVerbotsV Abnahme

    Sachkundeprüfung nach ChemVerbotsV Abnahme

    Hinweise für Heinsberg

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Erlaubnis- und Anzeigepflicht

    Einige Chemikalien, z.B. Methanol, bestimmte Rattengifte oder Bauprodukte, unterliegen Beschränkungen hinsichtlich des Verkaufs an und der Verwendung durch Privatpersonen. Unterliegen sie der Anlage 2 der Chemikalien-Verbotsverordnung, dürfen sie im Einzelhandel ohne Erlaubnis der Behörde nicht an die Öffentlichkeit abgegeben werden. Wer bestimmte gefährliche Stoffe oder Gemische abgibt oder für Dritte bereitstellt, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Welche Stoffe und Gemische unter die Regelungen der Chemikalien-Verbotsverordnung fallen, ist der Anlage 2 der Verordnung zu entnehmen.

    Für die erstmalige Abgabe dieser Stoffe und Gemische an gewerbliche Wiederverkäufer, berufsmäßige Verwender, öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- und Lehranstalten, besteht eine Anzeigepflicht nach §7 der Chemikalien-Verbotsverordnung, die dem Gesundheitsamt des Kreises Heinsberg (Frau Döring) vorzulegen ist. Hier erfolgt eine Bestätigung bzw. Kenntnisnahme.

    Die Erlaubnis nach §6 der Chemikalien-Verbotsverordnung erteilt das Gesundheitsamt des Kreises Heinsberg.

    Zur Beantragung der Erlaubnis dort benötigen Sie folgende Voraussetzungen und Dokumente:

    • Sachkundenachweis nach §11 ChemVerbotsV
    • Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
    • Nachweis der Volljährigkeit

    Die Unterlagen sind vorab beim Gesundheitsamt des Kreises Heinsberg einzureichen. Nach Prüfung der Dokumente erhalten Sie einen Termin, zu dem Sie bitte die Originale mitbringen. Die Erlaubniserteilung ist kostenpflichtig.

    Hinweis:

    Die Durchführung von Sachkundeprüfungen und die Ausstellung von Prüfzeugnissen erfolgt durch die Bezirksregierung Düsseldorf.

    Die Sachkunde ist seit dem 01.Juni 2019 nach Ablauf von 3 Jahren nach dem Erwerb mittels einer ½-tägigen oder nach 6 Jahren mittels einer 1-tägigen Fortbildungsveranstaltung aufzufrischen. Die Fortbildungszertifikate sind bei der Überwachung im Einzelhandel vorzulegen. Weitere Hinweise dazu finden Sie unter Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit.

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    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gesundheitsschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Version

    Technisch geändert am 02.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

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    Technisch geändert am 08.05.2023

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