Vorgesehen zum Löschen - Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und JugendlicheOnline erledigen

    Vorgesehen zum Löschen - Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

    Hinweise für Kamen

    Beschreibung

    Hinweise für Kamen

    Kinder und Jugendliche haben einen Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn eine psychische Störung und eine Teilhabebeeinträchtigung vorliegen oder letztere zumindest droht.  
    Liegen diese beiden Voraussetzungen vor, ist von einer seelischen Behinderung im Sinne der Eingliederungshilfe in der Jugendhilfe auszugehen. 
    Für die Feststellung des Anspruchs und die Gewährung ist das Jugendamt nach einer Antragstellung zuständig.
    Nach der erfolgten Überprüfung wird die notwendige Hilfeform, zum Beispiel der Einsatz einer Integrationshilfe oder eines Autismustherapeuten, ausgewählt. Das Jugendamt begleitet anschließend den Hilfeprozess in Form einer Hilfeplanung.

    Neben dem Jugendamt gibt es jedoch noch weitere Träger der Eingliederungshilfe, wie z. B. das Sozialamt, die Krankenkasse, die Bundesanstalt für Arbeit und weitere Rehabilitationsträger.

    Online-Dienst

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    ID: L100002_c9149f205b31b562dea19764729dd5f6

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    Version

    Technisch geändert am 25.10.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    51.2 Soziale Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59174 Kamen

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kamen

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    • unter 18 Jahre
    • seelische Behinderung

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kamen

    Junge volljährige Menschen mit seelischer Behinderung erhalten „Hilfe für junge Volljährige“. Dies gilt auch dann, wenn die Hilfebedürftigen von einer seelischen Behinderung bedroht sind.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kamen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de