Vorgesehen zum Löschen - Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Hinweise für Bad Honnef
Beschreibung
Hinweise für Bad Honnef
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung können nicht im gleichen Maß am Leben in der Gesellschaft teilhaben wie gleichaltrige junge Menschen ohne Beeinträchtigung. Deshalb gibt es spezielle Hilfen, die sogenannten Eingliederungshilfen. Sie sollen behinderungsbedingte Nachteile ausgleichen und eine altersentsprechende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen.
Junge Menschen, die eine (drohende) seelische Behinderung haben, finden Unterstützung beim Jugendamt. Nach dem SGB VIII sind für sie die Träger der Kinder- und Jugendhilfe zuständig.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bad Honnef
Formulare
Hinweise für Bad Honnef
Voraussetzungen
Hinweise für Bad Honnef
- unter 18 Jahre
- seelische Behinderung
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Bad Honnef
Verfahrensablauf
Hinweise für Bad Honnef
Fristen
Hinweise für Bad Honnef
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Bad Honnef
Kosten
Hinweise für Bad Honnef
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Bad Honnef
Junge volljährige Menschen mit seelischer Behinderung erhalten „Hilfe für junge Volljährige“. Dies gilt auch dann, wenn die Hilfebedürftigen von einer seelischen Behinderung bedroht sind.
Weitere Informationen
Hinweise für Bad Honnef
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
Hinweise für Bad Honnef