Vorgesehen zum Löschen - Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Hinweise für Heinsberg
Beschreibung
Hinweise für Heinsberg
Eingliederungshilfe soll junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern. Sie soll dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen.
Ihre Aufgabe ist es, die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern.
Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn sie seelisch behindert sind. Das Jugendamt muss dazu die Stellungnahme eines Facharztes einholen. Facharzt und Form der Stellungnahme sind gesetzlich genau festgeschrieben.
Über die Einzelheiten informieren wir Sie gerne.
Für die Gemeinden Gangelt, Selfkant, Übach-Palenberg & Waldfeucht
Frau Habetz: Tel: +49 2452 13-5156 claudia.habetz@kreis-heinsberg.deFür die Gemeinden Wassenberg & Wegberg
Herr Uwer: Tel: +49 2452 13-5117 christian.uwer@kreis-heinsberg.deOnline-Dienst
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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- unter 18 Jahre
- seelische Behinderung
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Junge volljährige Menschen mit seelischer Behinderung erhalten „Hilfe für junge Volljährige“. Dies gilt auch dann, wenn die Hilfebedürftigen von einer seelischen Behinderung bedroht sind.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
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