Vorgesehen zum Löschen - Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

    Vorgesehen zum Löschen - Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

    Hinweise für Heinsberg

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Eingliederungshilfe soll junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern. Sie soll dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen.

    Ihre Aufgabe ist es, die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern.

    Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn sie seelisch behindert sind. Das Jugendamt muss dazu die Stellungnahme eines Facharztes einholen. Facharzt und Form der Stellungnahme sind gesetzlich genau festgeschrieben.

    Über die Einzelheiten informieren wir Sie gerne.

    Für die Gemeinden Gangelt, Selfkant, Übach-Palenberg & Waldfeucht

    Frau Habetz: Tel: +49 2452 13-5156 claudia.habetz@kreis-heinsberg.de  

    Für die Gemeinden Wassenberg & Wegberg

    Herr Uwer: Tel: +49 2452 13-5117 christian.uwer@kreis-heinsberg.de

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 23.06.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Eingliederungshilfe junge Menschen

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Version

    Technisch geändert am 03.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    Formulare

    Hinweise für Heinsberg

    Voraussetzungen

    Hinweise für Heinsberg

    • unter 18 Jahre
    • seelische Behinderung

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heinsberg

    Junge volljährige Menschen mit seelischer Behinderung erhalten „Hilfe für junge Volljährige“. Dies gilt auch dann, wenn die Hilfebedürftigen von einer seelischen Behinderung bedroht sind.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Heinsberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de