Familienname Änderung aufgrund der Erklärung von Vertriebenen, Spätaussiedlern, deren Ehegatten und Abkömmlinge

    Familienname Änderung aufgrund der Erklärung von Vertriebenen, Spätaussiedlern, deren Ehegatten und Abkömmlinge

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Beschreibung

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Wenn Sie Vertriebene, Vertriebener, Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler sind, haben Sie, Ihre Ehegattin oder Ihr Ehegatte sowie Ihre Kinder die Möglichkeit, Ihre Vornamen und Familiennamen in eine deutschsprachige Form zu bringen sowie Ihren Vatersnamen abzulegen. Diese Erklärung ist nur einmal möglich.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_20953ec3857c7eb32aee5b0f8b9ccaad

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 10.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05242 9040-93

    Fax: 05242 9040-91

    E-Mail: standesamt@rh-wd.de

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    • Geburtsurkunde
      Bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung durch eine Dolmetscherin, einen Dolmetscher, eine Übersetzerin oder einen Übersetzer benötigt. Diese müssen in Deutschland öffentlich bestellt oder beeidigt sein. Urkunden und Übersetzungen müssen im
    • Heiratsurkunde bei Eheleuten
      Sollten Sie verheiratet sein, ergibt sich Ihr Familienname oftmals aus der Heiratsurkunde. Auch hier sind ausländische Urkunden im Original mit Übersetzung vorzulegen Beachten Sie dazu bitte die Hinweise unter Geburtsurkunde.
    • Vertriebenenausweis
      Mit dem Vertriebenenausweis weisen Sie nach, dass Sie zum berechtigten Personenkreis gehören.
    • Personalausweis oder Reisepass

    Bitte informieren Sie sich vorab beim Standesamt, welche Unterlagen in Ihrem Fall notwendig sind.

    Formulare

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Bitte erfragen Sie die genauen Voraussetzungen beim Standesamt.

    Rechtsgrundlage(n)

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    • §94 Bundesvertriebenengesetz (BVFG)
    • §43 Personenstandsgesetz (PStG)

     

    Verfahrensablauf

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    Bitte wenden Sie sich für eine Beratung an das Standesamt.

    Fristen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Die Namenserklärung ist nicht fristgebunden.

    Sie wird mit Entgegennahme durch die zuständige Stelle wirksam.

    Wird die Namenserklärung bei einer unzuständigen Stelle abgegeben, wird sie erst wirksam, wenn sie der zuständigen Stelle zugegangen ist.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Die Bearbeitungsdauer ist individuell.

    Kosten

    Die Erklärung über die Namensführung ist gebührenfrei. Für die Bescheinigung über die Namensänderung können Gebühren anfallen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie können auf Ihre Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de