Familienname Änderung aufgrund der Erklärung von Vertriebenen, Spätaussiedlern, deren Ehegatten und Abkömmlinge
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Beschreibung
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Wenn Sie Vertriebene, Vertriebener, Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler sind, haben Sie, Ihre Ehegattin oder Ihr Ehegatte sowie Ihre Kinder die Möglichkeit, Ihre Vornamen und Familiennamen in eine deutschsprachige Form zu bringen sowie Ihren Vatersnamen abzulegen. Diese Erklärung ist nur einmal möglich.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
- Geburtsurkunde
Bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung durch eine Dolmetscherin, einen Dolmetscher, eine Übersetzerin oder einen Übersetzer benötigt. Diese müssen in Deutschland öffentlich bestellt oder beeidigt sein. Urkunden und Übersetzungen müssen im - Heiratsurkunde bei Eheleuten
Sollten Sie verheiratet sein, ergibt sich Ihr Familienname oftmals aus der Heiratsurkunde. Auch hier sind ausländische Urkunden im Original mit Übersetzung vorzulegen Beachten Sie dazu bitte die Hinweise unter Geburtsurkunde. - Vertriebenenausweis
Mit dem Vertriebenenausweis weisen Sie nach, dass Sie zum berechtigten Personenkreis gehören. - Personalausweis oder Reisepass
Bitte informieren Sie sich vorab beim Standesamt, welche Unterlagen in Ihrem Fall notwendig sind.
Formulare
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Voraussetzungen
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Bitte erfragen Sie die genauen Voraussetzungen beim Standesamt.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
- §94 Bundesvertriebenengesetz (BVFG)
- §43 Personenstandsgesetz (PStG)
Verfahrensablauf
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Bitte wenden Sie sich für eine Beratung an das Standesamt.
Fristen
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Die Namenserklärung ist nicht fristgebunden.
Sie wird mit Entgegennahme durch die zuständige Stelle wirksam.
Wird die Namenserklärung bei einer unzuständigen Stelle abgegeben, wird sie erst wirksam, wenn sie der zuständigen Stelle zugegangen ist.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Die Bearbeitungsdauer ist individuell.
Kosten
Die Erklärung über die Namensführung ist gebührenfrei. Für die Bescheinigung über die Namensänderung können Gebühren anfallen.
Hinweise (Besonderheiten)
Sie können auf Ihre Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.
Weitere Informationen
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück