Familienname Änderung aufgrund der Erklärung von Vertriebenen, Spätaussiedlern, deren Ehegatten und Abkömmlinge

    Familienname Änderung aufgrund der Erklärung von Vertriebenen, Spätaussiedlern, deren Ehegatten und Abkömmlinge

    Hinweise für Kamp-Lintfort

    Beschreibung

    Als Vertriebener oder Spätaussiedler können Sie, Ihr Ehegatte oder Ihre Abkömmlinge Bestandteile Ihres bisherigen Namens ablegen, wenn diese in Deutschland nicht üblich sind. Sie können auch die ursprüngliche Form eines abgewandelten Namens annehmen. Das trifft auf Namen zu, die je  nach dem Geschlecht oder dem Verwandschaftsverhältnis abgewandelt wurden.

    Weiterhin können Sie auch deutschsprachige Formen Ihres Vor- oder Familiennamens annehmen. Wenn es solche deutschsprachigen Formen nicht gibt, können Sie auch neue Vornamen annehmen.

    Sofern Sie  verheiratet sind, können Sie auch einen  gemeinsamen Familiennamen bestimmen oder Ihren Familiennamen in einer deutschen Übersetzung annehmen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_7e7f0cf0b523762074940266bed61235

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    Version

    Technisch geändert am 27.12.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Kamp-Lintfort - 34 Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 2

    47475 Kamp-Lintfort

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2842 - 912-0

    E-Mail: info@kamp-lintfort.de

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reispass
    • Geburtsurkunde mit amtlicher Übersetzung
    • Registrierschein
    • soweit vorhanden:
      • Spätaussiedlerbescheinigung
      • Vertriebenenausweis

    Möglicherweise sind in Ihrem konkreten Fall weitere Unterlagen erforderlich. Um dies zu erfahren, telefonieren Sie am besten vorher mit Ihrem Standesamt.

    Formulare

    Hinweise für Kamp-Lintfort

    Voraussetzungen

    • Erwerb des Namens nach deutschem Recht. Ihr Name bzw. Namensteile sind nach deutschem Recht unbekannt
    • Vertriebener oder Spätaussiedler bzw. ein Ehegatte oder Abkömmling

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Kamp-Lintfort

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Die Erklärung über die Namensführung ist gebührenfrei. Für die Bescheinigung über die Namensänderung können Gebühren anfallen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie können auf Ihre Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kamp-Lintfort

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de