Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Hebamme / Entbindungspfleger Erteilung
Wenn Sie die Berufsbezeichnung „ Hebamme“ oder „Entbindungspfleger “ führen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Näheres erfahren Sie hier.
Beschreibung
Hinweise für Gütersloh
(Der Einfachheit halber wird im Folgenden auf die Bezeichnung "Entbindungspfleger" verzichtet.)
Hebammen haben die gesetzliche Verpflichtung zur regelmäßigen beruflichen Fortbildung. Sie sind verpflichtet, der Abteilung Gesundheit innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren Fortbildungsmaßnahmen in einem Umfang von mindestens 60 Unterrichtsstunden (1 U-Std. = 45 Minuten) nachzuweisen.
Die Verpflichtung zur Fortbildung besteht grundsätzlich auch im Falle einer Unterbrechung oder zeitlichen Beschränkung der Berufsausübung - unabhängig vom Grund.
Geeignete Maßnahmen zur Fortbildung sind insbesondere Fortbildungsveranstaltungen von Hebammenlehranstalten und Hebammenverbänden, aber auch berufsaufgabenbezogene Fortbildungen von Krankenhäusern, die durch die Ärztekammern zertifiziert sind. Alle anderen Fortbildungsveranstaltungen sollten zuvor mit dem Gesundheitsamt abgestimmt werden.
Die hohen berufsbezogenen Erwartungen an den Hebammenberuf machen eine Prioritätenbildung im Rahmen der 60-stündigen Fortbildung erforderlich. Davon sind mindestens 20 Stunden Notfallmanagement gesetzlich vorgeschrieben.
Alle Fortbildungen müssen Berufsrelevanz für die originäre und gewöhnliche Hebammenarbeit haben. Sie sollten evidenzbasiert konzipiert sein (wissenschaftlich und auf Expertise begründet). Die Referentinnen und Referenten müssen ausreichend qualifiziert sein. Die Fortbildungen sollten in einer ausgewogenen Mischung möglichst alle Teilbereiche der Hebammenarbeit abdecken (Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett, Stillen und Ernährung im ersten Lebensjahr).
Die einzelnen Fortbildungsnachweise sind als beglaubigte Kopien oder als einfache Kopien zusammen mit den jeweiligen Originalen vorzulegen. Die Originale werden nach Überprüfung wieder zurückgeschickt bzw. bei persönlicher Vorsprache direkt wieder mitgegeben. Sollten nur Originale vorgelegt werden, von denen dann Kopien gefertigt werden müssen, werden 0,50 €/Seite dafür in Rechnung gestellt.
Ebenfalls vorzulegen ist die schriftliche Anerkennung jeder einzelnen Fortbildung nach § 7 HebBO NRW. Entsprechende Mustervordrucke zur Anerkennung der Fortbildungsveranstaltung und über die Teilnahme an der Fortbildungsveranstaltung können nachstehend als PDF-Datei heruntergeladen werden.
Auf Wunsch des jeweiligen Veranstalters wird der Hinweis auf eine vom Kreis Gütersloh anerkannte Fortbildungsveranstaltung auf der Internetseite des Kreises Gütersloh veröffentlicht.
Öffnungszeiten/Sprechzeiten:
Mo.-Fr.: 8-12 Uhr, Do. zusätzlich: 14-17.30 Uhr
Online-Dienste
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
6.2.5: Verwaltung der Abteilung Gesundheit
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05241 85-0
Fax: 05241 85-4000
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Gütersloh
Die Fortbildungsnachweise müssen die folgenden Angaben beinhalten:
- Name, Vorname und Anschrift des Teilnehmers
- Veranstalter, Ansprechpartner, Anschrift, Telefonnummer
- Name des/der Referenten, Qualifikation
- Zielgruppe
- Veranstaltungsort, Datum, Stundenzahl
- Thema der Fortbildung, Ziele, Inhalte
- Lehr-/Lernmethoden
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Die Erlaubnis wird erteilt, wenn Sie
- die durch dieses Gesetz vorgeschriebene berufliche oder hochschulische Ausbildung absolviert und die staatliche Abschlussprüfung bestanden haben oder Ihre ausländische Berufsqualifikation in Deutschland anerkannt wurde,
- sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt,
- nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet sind und
- über die für die Ausübung des Berufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.
Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer variiert. Sind die Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet.
Kosten
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Vergleichbare Ausbildungsabschlüsse, die außerhalb Deutschlands erworben wurden, können als gleichwertig anerkannt werden. Verfügen Sie über eine entsprechende, abgeschlossene Ausbildung außerhalb Deutschlands, so können Sie gegebenenfalls (gemäß EU-Recht) als Dienstleistungserbringer vorübergehend und gelegentlich ohne Erlaubnis in Deutschland tätig werden. Sie müssen dies vorab der zuständigen Behörde melden.
Weitere Informationen
Hinweise für Gütersloh
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 26.02.2024
Stichwörter
Hinweise für Gütersloh