Pflegewohngeld
Beschreibung
Hinweise für Krefeld
Die Pflegeheimkosten bestehen aus verschiedenen Komponenten:
- Pflegeaufwendungen
- Unterkunftskosten
- Verpflegungskosten sowie
- Investitionskosten
Die Leistungen der Pflegeversicherung decken nur einen Teil der Pflegeaufwendungen ab. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten gehören zum Eigenanteil, den die Bewohner/innen selbst tragen müssen.
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Ansprechpartner
Ambulante Hilfen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-3095
E-Mail: ambulante.hilfen@krefeld.de
Stationäre Hilfen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-3095
E-Mail: stationaere.hilfen@krefeld.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Krefeld
Formulare
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Hinweise für Krefeld
Voraussetzung für Ihren Antrag auf Pflegewohngeld ist, dass:
- Sie vollstationäre Pflege in einer Pflegeeinrichtung erhalten, die nach dem APG NRW gefördert wird
- Sie mindestens dem Pflegegrad 2 zugeordnet und pflegeversichert sind
- Ihr Einkommen und Vermögen zur Finanzierung der Investitionskosten nicht ausreicht
Ein Vermögen unter 10.000,00 Euro bei Alleinstehenden bzw. 15.000,00 Euro bei nicht getrennt lebenden Ehegattinnen, Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnerinnen oder Lebenspartnern sowie eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaften ist geschützt.
Rechtsgrundlage(n)
§ 14 APG NRW (Förderung vollstationärer Dauerpflegeeinrichtungen (Pflegewohngeld))
§ 16 APG DVO NRW (Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen und nach § 8a SGB XI)
SGB X (Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz)
§ 14 SGB XI (Begriff der Pflegebedürftigkeit)
Kapitel 11 SGB XII (Einkommens- und Vermögensprüfung)
§ 91 SGB XII (Pflegewohngeld als Darlehen)
§ 93 SGB XII (Übergang von Ansprüchen)
Verfahrensablauf
Hinweise für Krefeld
- Der Antrag kann online gestellt werden.
- Die Bearbeitungsdauer ist fallabhängig.
- Das Pflegewohngeld wird unmittelbar an die Pflegeeinrichtung gezahlt.
Fristen
Hinweise für Krefeld
Pflegewohngeld kann bis zu drei Monate rückwirkend beantragt werden.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
- Leistung wird für ein Jahr bewilligt und direkt an die Pflegeeinrichtung ausgezahlt.
- Die Leistung kann nach Antragstellung bis zu 3 Monate rückwirkend gezahlt werden, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.09.2022
Stichwörter
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