nationales Visum Verlängerung

    nationales Visum Verlängerung

    Hinweise für Soest

    Beschreibung

    Hinweise für Soest

    Die Verlängerung von Schengen-Visa ist nur möglich:

    • in Ausnahmefällen, wenn sich nach der Einreise neue Tatsachen und besondere Gründe ergeben haben

    oder

    • wenn die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland oder in einen anderen Schengen-Staat verspätet erfolgte, und das Schengen-Visum nicht voll genutzt werden konnte.
    Wichtige Hinweise
    • Bitte beachten Sie: Ein bereits abgelaufenes Schengen-Visum kann nicht mehr verlängert werden.
    • Nach Eingang der Antragsunterlagen erhalten Sie einen Termin. Eine Vorsprache ohne einen Termin ist nicht möglich.
    Voraussetzungen
    • Ausnahmegründe: Eine Visumsverlängerung kommt nur in Betracht, wenn humanitäre oder schwerwiegende persönliche Gründe vorliegen oder bei höherer Gewalt.
      • Beispiel für höhere Gewalt: Kein Flugverkehr wegen Wetterverhältnissen oder Streik
      • Beispiele für humanitäre Gründe: eilbedürftige ärztliche Behandlung oder Reiseunfähigkeit des Antragstellers, plötzliche Erkrankung oder ein Besorgnis erregendes Ereignis von nahen Familienangehörigen
      • Beispiele für schwerwiegende persönliche Gründe: dringende geschäftliche oder berufliche Gründe, die vor der Einreise nicht abschätzbar waren
    • Gesicherter Lebensunterhalt: Der Lebensunterhalt muss für die Dauer der Visumsverlängerung gesichert sein.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_b68f8db5b81536c9b2d8d9a8ff746d3a

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    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Migration und Aufenthalt

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Soest

    • Pass mit dem gültigen Visum
    • Vollmacht mit Pass oder Personalausweis (falls eine persönliche Vorsprache nicht möglich ist)
    • Ausgefüllter "Antrag auf Verlängerung eines Schengen-Visums"
    • Nachweise zum gesicherten Lebensunterhalt
      • Verpflichtungserklärung und Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel der einladenden Person (Bankauszug / die drei letzten Gehaltsnachweise / bei Selbständigen die Einkommensbescheinigung des Steuerberaters) oder
      • Nachweis eigener ausreichender Mittel oder
      • ggf. Referenzschreiben der zuständigen Botschaft mit Übernahme der Lebenshaltungskosten
    • Krankenversicherung
      • Reise-Krankenversicherung für die Dauer des zu verlängernden Aufenthalts oder
      • Referenzschreiben der zuständigen Botschaft mit Übernahme der Reisekrankenversicherung. Unfälle und akute Erkrankungen müssen durch die Versicherung in beiden Fällen abgedeckt sein.
    • Sonstige Nachweise

     

    Bei einem Visum zu einem geschäftlichen oder beruflichen Aufenthalt sind Nachweise vorzulegen, die auch ein öffentliches Interesse an der Verlängerung begründen.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Soest

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Soest

    Fristen

    Hinweise für Soest

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Soest

    • bis zu zwei Wochen

    Kosten

    Hinweise für Soest

    • Gebührenfrei: wenn das Schengen-Visum wegen höherer Gewalt oder aus humanitären Gründen verlängert wird
    • 30 Euro: wenn das Schengen-Visum wegen schwerwiegender persönlicher Gründe verlängert wird.
    • 60 Euro: wenn das Schengen-Visum im Bundesgebiet über 90 Tage hinaus als nationales Visum verlängert wird.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Soest

    Weitere Informationen

    Hinweise für Soest

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de