nationales Visum Verlängerung
nationales Visum Verlängerung
Hinweise für Haan
Beschreibung
Hinweise für Haan
Die Einreise von Nicht-EU-Bürgern nach Deutschland setzt grundsätzlich ein Visum voraus, das von der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) im Herkunftsland ausgestellt wird. Für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen, z.B. im Rahmen des Familiennachzugs, oder zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit werden die Visa als sog. "nationale" Visa erteilt. Die Voraussetzungen zur Erteilung eines nationalen Visums richten sich nach den für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, einer Blaue Karte EU, einer ICT-Karte, einer Niederlassungserlaubnis und einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU geltenden Vorschriften und unterscheiden sich somit je nach Aufenthaltszweck (siehe "Verwandte Themen"). Nach der Einreise muss das nationale Visum gegebenenfalls durch einen bei der zuständigen Ausländerbehörde zu beantragenden anderen Aufenthaltstitel ersetzt werden. Der Antrag muss innerhalb der Geltungsdauer des Visums erfolgen. Von nationalen Visa zu unterscheiden sind Visa für Kurzaufenthalte (z.B. Touristen- oder Besuchsaufenthalte, Geschäftsreisen) von bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen. Diese werden i. d. R. als sog. "Schengen-Visa" erteilt (siehe "Verwandte Themen" - "Schengen-Visum; Erteilung und Verlängerung"). Ausnahmen von der Visumpflicht gelten für Staatsangehörige von Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz, den USA, Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland und der Republik Korea, die unabhängig von der Dauer und dem Zweck des Aufenthalts stets ohne Visum einreisen dürfen. Dies gilt auch für Staatsangehörige von Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco und San Marino, soweit sie keine Erwerbstätigkeit ausüben wollen. Für Touristenaufenthalte (bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen) gilt für Angehörige vieler Staaten ebenfalls Visumfreiheit. Eine Erwerbstätigkeit ist während des visumfreien Aufenthalts nicht gestattet. Eine unmittelbare Verlängerung des Besuchsaufenthalts ist in aller Regel nicht ohne weiteres möglich.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Haan
Die vorzulegenden Unterlagen können stark variieren. Erkundigen Sie sich bitte bei der örtlich zuständigen Auslandsvertretung. Erforderlich sind aber in der Regel u.a. die folgend genannten Unterlagen: gültiger Reisepass Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt, ggf. Verpflichtungserklärung Nachweis über ausreichenden Wohnraum Nachweis über Krankenversicherungsschutz Nachweis über den Aufenthaltszweck, z. B. Arbeitgeberbescheinigung oder Arbeitsvertrag, Heiratsurkunde ggf. weitere Unterlagen
Formulare
Hinweise für Haan
Voraussetzungen
Hinweise für Haan
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Haan
Verfahrensablauf
Hinweise für Haan
Fristen
Hinweise für Haan
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Haan
Kosten
Hinweise für Haan
Verlängerung: 25 Euro Verlängerung eines Schengen-Visums im Bundesgebiet über 90Tage hinaus als nationales Visum: 60 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Haan
Weitere Informationen
Hinweise für Haan
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Haan