nationales Visum Verlängerung
Hinweise für Mönchengladbach
Beschreibung
Hinweise für Mönchengladbach
Besuchs- und Geschäftsaufenthalte sind so genannte Kurzaufenthalte. Das sind Aufenthalte im gemeinsamen Gebiet der Schengen-Staaten von höchstens drei Monaten innerhalb einer Frist von sechs Monaten vom Tag der ersten Einreise an.
Während dieser Zeit ist die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht erlaubt. Keine Erwerbstätigkeit in diesem Sinne sind zum Beispiel geschäftliche Besprechungen, die im Auftrag einer ausländischen Firma durchgeführt werden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Grundsätzlich müssen folgende Dokumente zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung vorliegen:
- Pass mit dem gültigen Visum
- Vollmacht mit Pass oder Personalausweis
- Nachweise zum gesicherten Lebensunterhalt
- Verpflichtungserklärung und Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel der einladenden Person (Bankauszug / die drei letzten Gehaltsnachweise / bei Selbständigen die Einkommensbescheinigung des Steuerberaters) oder
- Nachweis eigener ausreichender Mittel oder
- Referenzschreiben der zuständigen Botschaft mit Übernahme der Lebenshaltungskosten
- Krankenversicherung
- Reise-Krankenversicherung für die Dauer des zu verlängernden Aufenthalts oder
- Referenzschreiben der zuständigen Botschaft mit Übernahme der Reisekrankenversicherung.
Unfälle und akute Erkrankungen müssen durch die Versicherung in beiden Fällen abgedeckt sein.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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