Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen

    Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen

    Hinweise für Heinsberg

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Durch die Versickerung des Niederschlagswassers auf dem eigenen Grundstück können sich deutliche finanzielle Einsparungen bei den Kanalbenutzungsgebühren ergeben. Die Befreiung von der Abwasserbeseitigungspflicht erfolgt durch die Gemeinde, ebenso wie die Berechnung der Kanalbenutzungsgebühren. Versickerungen sind allerdings nur dort möglich, wo die Bodenbeschaffenheit dies zulässt. Für kleinere Projekte bis ca. 500 m² befestigter Fläche (z. B. Einfamilienhaus mit Dach-, Hof- und Verkehrsflächen u.ä.) ist bei der unteren Wasserbehörde über ein standarisiertes Antragsverfahren der rechts stehende Vordruck auszufüllen und über die Kommune bei der unteren Wasserbehörde einzureichen. Um Vernässungen an Gebäuden zu verhindern, müssen die Anlagen mindestens einen Abstand von 2 Meter von der Grundstücksgrenze und mindestens 6 Meter von unterkellerten Gebäuden einhalten. Es wird darauf hingewiesen, dass bei kleineren Grundstücken diese Abstände oftmals nicht eingehalten werden können. Auch der nachträgliche Einbau einer Niederschlagswasserversickerungsanlage ist möglich.

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    Version

    Technisch geändert am 27.06.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Wasser und Boden

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Version

    Technisch geändert am 08.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Kosten

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    Die wasserrechtliche Erlaubnis ist gebührenpflichtig (im Regelfall 200 Euro).

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

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    Sprachversion

    Deutsch

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