Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen
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Hinweise für Heinsberg
Beschreibung
Hinweise für Heinsberg
Durch die Versickerung des Niederschlagswassers auf dem eigenen Grundstück können sich deutliche finanzielle Einsparungen bei den Kanalbenutzungsgebühren ergeben. Die Befreiung von der Abwasserbeseitigungspflicht erfolgt durch die Gemeinde, ebenso wie die Berechnung der Kanalbenutzungsgebühren. Versickerungen sind allerdings nur dort möglich, wo die Bodenbeschaffenheit dies zulässt. Für kleinere Projekte bis ca. 500 m² befestigter Fläche (z. B. Einfamilienhaus mit Dach-, Hof- und Verkehrsflächen u.ä.) ist bei der unteren Wasserbehörde über ein standarisiertes Antragsverfahren der rechts stehende Vordruck auszufüllen und über die Kommune bei der unteren Wasserbehörde einzureichen. Um Vernässungen an Gebäuden zu verhindern, müssen die Anlagen mindestens einen Abstand von 2 Meter von der Grundstücksgrenze und mindestens 6 Meter von unterkellerten Gebäuden einhalten. Es wird darauf hingewiesen, dass bei kleineren Grundstücken diese Abstände oftmals nicht eingehalten werden können. Auch der nachträgliche Einbau einer Niederschlagswasserversickerungsanlage ist möglich.
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Die wasserrechtliche Erlaubnis ist gebührenpflichtig (im Regelfall 200 Euro).
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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