Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen
Hinweise für Euskirchen
Beschreibung
Hinweise für Euskirchen
Steht eine Kanalisation zur Schmutzwasserbeseitigung nicht oder noch nicht zur Verfügung, kann ein Grundstück nur bebaut werden, wenn eine grundstückseigene Schmutzwasserbeseitigungsanlage (private Kleinkläranlage) errichtet und betrieben wird. Die Schmutzwassereinleitung aus einer Kleinkläranlage in ein Gewässer oder in den Untergrund bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Für den Bau und Betrieb oder die wesentliche Änderung von Kleinkläranlagen ist darüber hinaus eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich, sofern es hierfür keine Bauartzulassung gibt.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Euskirchen
Formulare
Hinweise für Euskirchen
Voraussetzungen
Hinweise für Euskirchen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Euskirchen
Verfahrensablauf
Hinweise für Euskirchen
Fristen
Hinweise für Euskirchen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Euskirchen
Kosten
Hinweise für Euskirchen
Das Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren ist gebührenpflichtig.
Die Mindestgebühr für die Erlaubnis beträgt 200,00 €.
Die Mindestgebühr für die Genehmigung beträgt 300,00 €.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Euskirchen
Weitere Informationen
Hinweise für Euskirchen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Euskirchen