Gewerbliche SpielvermittlungOnline erledigen
Gewerblich Spiele vermitteln
Sie erfahren Näheres zur gewerblichen Spielvermittlung.
Beschreibung
Hinweise für Eschweiler
Die Anmeldung vergnügungssteuerpflichtiger Spielgeräte können Sie im folgenden Absatz online beantragen.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- ein Vertrag mit der Veranstalterin oder dem Veranstalter der Lotterie
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- polizeiliches Führungszeugnis
- Auszug aus dem Handelsregister
- Beschreibung der Produkte, die vermittelt werden sollen
- Beschreibung, wie die Identifikation und Authentifizierung der Spielenden erfolgen soll
- Nachweis über den Anschluss an das von den Ländern betriebene Sperrsystem
- Nachweis des zuständigen Finanzamtes, dass keine Steuerschulden bestehen
Die Nachforderung weiterer Unterlagen bleibt vorbehalten.
Voraussetzungen
Ihnen kann eine Erlaubnis für die gewerbliche Spielvermittlung erteilt werden, wenn:der Betrieb folgenden gesetzlichen Zielen nicht entgegensteht:
- Spiel- und Wettsucht verhindern
- Voraussetzung für wirksame Spielsuchtbekämpfung schaffen
- unerlaubtem Glücksspiel entgegenwirken
- Schutz der Jugend und von Spielerinnen und Spielern
- Glücksspiel ordnungsgemäß durchführen
- mit Glücksspiel verbundene Kriminalität abwehren
- sicheren und transparenten Spielbetrieb gewährleisten
- Sie folgende Vorgaben einhalten:
- Jugendschutzanforderungen
- Internetverbot
- Werbebeschränkungen
- Anforderungen an die Aufklärung über Suchtrisiken
- ein Sozialkonzept vorliegt
- Sie über die nötige Zuverlässigkeit verfügen
- Sie die Vermittlung ordnungsgemäß und nachvollziehbar durchführen
- Sie am Sperrsystem mitwirken
- der Ausschluss gesperrter Spieler und Spielerinnen sichergestellt ist
- die Weiterleitung von 2 Dritteln der vereinnahmten Beträge an den Veranstalter oder die Veranstalterin sichergestellt ist
- bei jeder Spielteilnahme gewährleistet ist, dass dem Veranstalter oder der Veranstalterin die Vermittlung offengelegt wird
- ein beauftragter Treuhänder oder eine beauftragte Treuhänderin die Spielquittungen aufbewahrt und den Gewinnanspruch des Veranstalters oder der Veranstalterin geltend macht
- Sie dem Spieler oder der Spielerin ein Einsichtsrecht in die eigenen Spielquittungen einräumen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Wenn Sie als gewerblicher Spielvermittler beziehungsweise gewerbliche Spielvermittlerin Lotterien oder andere Glücksspiele an die Veranstalterin oder den Veranstalter von Glücksspielen vermitteln wollen, müssen Sie eine Erlaubnis haben
- Wenn Sie diese Tätigkeit nur in NRW anbieten oder ausüben wollen, müssen Sie den Antrag bei der Bezirksregierung Düsseldorf stellen. Diese teilt Ihnen mit, welche Unterlagen Sie genau einreichen müssen.
- Wenn Sie diese Tätigkeit auch in anderen Bundesländern anbieten oder ausüben wollen, müssen Sie den Antrag bei der zuständigen Glücksspielaufsichtsbehörde des Landes Niedersachsen stellen.
- Der Antrag wird geprüft und danach beschieden.
Fristen
Gültigkeitsdauer der Erlaubnis: befristet
Kosten
Entscheidung über die Betätigung als gewerblicher Spielvermittler
beziehungsweise gewerbliche Spielvermittlerin:
a) mit einer Laufzeit bis zu 1 Jahr:
Verwaltungsgebühr: EUR 500 bis 5.000
b) mit einer Laufzeit bis zu 3 Jahren:
Verwaltungsgebühr: EUR 500 bis 15.000
c) mit einer Laufzeit von mehr als 3 Jahren:
Verwaltungsgebühr: EUR 500 bis 25.000
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021
Stichwörter
Hinweise für Eschweiler