Geburtsurkunde anfordern
Beschreibung
Hinweise für Lübbecke
Hat das Standesamt in Geburts-, Heirats- oder Sterbefällen sowie im Lebespartnerschaftsregister Beurkundungen vorgenommen, so können Sie dort entsprechende
- Geburtsurkunden
- Sterbeurkunden
- Eheurkunden und
- Urkunde über die eingetragene Lebenspartnerschaft
erhalten.
Bitte beachten Sie, dass die Zweitschrift einer Geburtsurkunde nur durch das zuständige Standesamt Ihres Geburtsortes ausgestellt werden kann.
Diese Gebühren fallen an:
10,- € - Erstexemplar
5,- € - jedes weitere Exemplar, welches zeitgleich ausgestellt wird
Um überflüssige Gebühren von kommerziellen Drittanbietern zu vermeiden, nutzen Sie bitte ausschließlich den Bestellservice der Stadt Lübbecke über unser Serviceportal. Dann fällt für Sie lediglich die Verwaltungsgebühr für die von Ihnen bestellte(n) Urkunde(n) an.
Nutzen Sie gerne das Kontaktformular! Das bietet eine sichere und bequeme Möglichkeit um mit uns in Kontakt zu treten!
Nennen Sie uns bitte ihr Geburtsdatum, Ihre Anschrift und ggfs. Ihren Geburtsnamen, wenn Sie eine Urkunde anfordern.
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Ansprechpartner
Bereich Ordnung und Soziales / Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05741 276-815
E-Mail: standesamt@luebbecke.de
erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:
-
Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren),
-
bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters oder der Vertreterin
-
für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses.
Voraussetzungen
Geburtsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
-
die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht
-
die Eltern
-
der Ehegatte beziehungsweise die Ehegattin oder der Lebenspartner beziehungsweise die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG)
-
die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie)
-
Geschwister mit berechtigtem Interesse
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbaren Titel).
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Persönliche Beantragung
Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:
-
Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
-
Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
-
Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.
Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post:
Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen.
-
Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
-
Name, Vorname
-
Geburtsdatum und -ort
-
wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
-
-
Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
-
Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
-
Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Geburtsurkunde sofort per Post zugesandt.
Online-Beantragung
Sie können die Ausstellung auch online beantragen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister ersetzt die frühere Abstammungsurkunde (zum 01.01.2009 abgeschafft). Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten des Kindes, zum Beispiel durch eine nachträgliche Vaterschaftsanerkennung oder eine Namensänderung der Eltern, wird der Geburtseintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021
Stichwörter
Hinweise für Lübbecke