Geburtsurkunde Ausstellung

    Geburtsurkunde anfordern

    Sie benötigen eine Geburtsurkunde oder einen Auszug aus dem Geburtenregister? Ihre Geburtsurkunde erhalten Sie nur beim Standesamt Ihres Geburtsortes. Das Standesamt stellt sie aus dem Geburtenregister aus.

    Beschreibung

    Hinweise für Detmold

    Beim Standesamt Detmold können Personen, die in Detmold oder einem zugehörigen Ortsteil geboren sind, eine Urkunde aus dem Geburtenregister (Geburtsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregsiter) beantragen. Bis zum 31.12.2008 wurden Abstammungsurkunden ausgestellt. Die Bezeichnung lautet heute Geburtsurkunde.

    Die Urkunden können auch international ausgestellt werden, d. h. mehrsprachig gemäß CIEC-Abkommen. Eine Übersetzung ist damit nicht mehr notwendig. Für den Gebrauch im Ausland ist ggf. zusätzlich eine Beglaubigung (Apostille) der Urkunde durch die zuständige Bezirksregierung notwendig.

    Für die Anmeldung zur Eheschließung reicht eine Geburtsurkunde nicht aus. Bitte beantragen Sie dafür eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister. Das Geburtenregister enthält alle Angaben und Änderungen zum Personenstand des Kindes. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d85eae97d136b56da360c88a5cf87d1e

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    4.0.20 Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Wall 5

    32756 Detmold

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Detmold

    Unterlagen 

    • Art der benötigten Urkunde (vollständiger Name, Daten, Ortsangaben)
    • Anzahl der Urkunden
    • Verwendungszweck
    • Personalausweis bzw. Reisepass
    • Kontaktdaten des Antragstellers
    • Verwandtschaftsverhältnis
    • gegebenenfalls Vollmacht und Ausweiskopie der Vollmachtgeberin bzw. des Vollmachtgebers
    • gegebenenfalls Nachweis über die verwandtschaftliche Beziehung zu der Urkundeninhaberin bzw. des Urkundeninhabers (z. B. Geschwister die eigene Geburtsurkunde als Nachweis derselben Eltern) - bei schriftlicher Beantragung bitte entsprechend beifügen
    • gegebenenfalls Nachweis über das rechtliche bzw. berechtigte Interesse - bei schriftlicher Beantragung bitte entsprechend beifügen

     

    Hinweis zur Beantragung mit Vollmacht:

    Soll die Bevollmächtigte bzw. der Bevollmächtigte die Urkunde sofort mitnehmen, muss dies ausdrücklich in der Vollmacht stehen. Fehlt der Hinweis, kann die Urkunde an die Bevollmächtigte bzw. den Bevollmächtigte nicht ausgehändigt werden. Stattdessen wird die Urkunde an die Betroffene bzw. den Betroffenen per Post geschickt.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Detmold

    • Die Person ist in den letzten 110 Jahren in Detmold oder einem zugehörigen Ortsteil geboren.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Detmold

    Urkunden können wie folgt beantragt werden:

    • Online (Antragsformular Serviceportal)
    • schriftlich (E-Mail oder Post)
    • persönlich durch Vorsprache

    Die Gebühren sind im Voraus zu entrichten. Beim Online-Antrag bezahlen Sie direkt online. Bei einer schriftlichen Beantragung per E-Mail oder per Post zahlen Sie die Gebühren nach Aufforderung. Zur Legitimation müssen Sie Ihren Ausweis hochladen bzw. vorlegen oder in Kopie beifügen.

    Die Urkundenausstellung kann erst nach Zahlungseingang erfolgen. Bei unvollständigen oder nicht eindeutigen Angaben, kann eine Gebühr für den Suchaufwand nachgefordert werden.

     

    Antragsberechtigt sind folgende Personen ab 16 Jahren:

    • beurkundete Person(n)
    • Ehefrau, Ehemann, Lebenspartnerin/Lebenspartner der Person (nicht Verlobte bzw. Verlobter)
    • Eltern, Großeltern, Urgroßeltern
    • Kinder, Enkel, Urenkel
    • Geschwister, mit Glaubhaftmachung des berechtigten Interesses
    • Andere Person (z. B. geschiedener Ehegatte, Notar, Bank), mit Nachweis des rechtlichen Interesses
    • Behörden, Gerichte, Institutionen soweit dies zur Erfüllung der in ihrer Zuständigkeit liegenden Aufgaben erforderlich ist (bitte amtlichen Zweck angeben)
    • sonstige bevollmächtigte Person: Berechtigte Personen können auch andere Personen schriftlich bevollmächtigen, die Urkunde(n) anzufordern. Bevollmächtigte müssen sich ausweisen und eine Vollmacht mit Ausweiskopie bzw. Passkopie und Unterschrift des*der Berechtigten vorlegen.

    Fristen

    Hinweise für Detmold

    Fristen 

    Die Geburtenregister werden 110 Jahre lang beim Standesamt Detmold geführt. Nach Ablauf der Frist befinden sich die Personenstandsbücher im Stadtarchiv Detmold.

    Kontaktdaten Stadtarchiv:

    Stadtarchiv Detmold                        Tel.: 05231 766-110

    Willi-Hofmann-Str. 2                        Fax: 05231 766-114

    32756 Detmold

    Bearbeitungsdauer

    2 - 5 Tage

    Kosten

    Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar: EUR 10 Verwaltungsgebühr für jedes weitere identische Exemplar: EUR 5 Wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Geburtsurkunde für staatliche Sozialleistungen benötigen, ist die Urkunde kostenlos.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Detmold

    Allgemeine Hinweise

    Das Standesamt Detmold stellt zum Nachweis des Personenstandes folgende Personenstandsurkunden aus, wenn sich der Personenstandsfall (Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft, Sterbefall) in Detmold ereignet hat. Außerdem verwaltet das Standesamt folgende zusätzliche Standesämter:

    • Standesamt Detmold-Stadt
    • Standesamt Detmold-Land
    • Standesamt Heiligenkirchen
    • Standesamt Pivitsheide
    • Standesamt Vahlhausen
    • Standesamt Lage VI
    • (Fürstliches Geburtenbuch)

    Ablichtungen bez. beglaubigte Ablichtungen aus den Registern nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist können über das Stadtarchiv angefordert werden (siehe Information Fristen)

    Die Personenstandsregister wurden bis zum 31.12.2008 in Papierform geführt und als Heirats-, Geburten-, Lebenspartnerschafts- und Sterbebücher bezeichnet. Seit dem 01.01.2009 werden die Register elektronisch geführt. Alteinträge in Papierform können in die elektronische Form übertragen werden. In der Zeit vom 01.01.1958 bis zum 31.12.2008 wurden zusätzlich zu den Heiratsbüchern auch Familienbücher geführt.

    Eine Personenstandsurkunde ist laut Personenstandsgesetz unbegrenzt gültig. Sie belegt den Stand zum Zeitpunkt der Urkundenausstellung. Die akzeptierte Gültigkeitsdauer kann jedoch von anderen Behörden oder der anfordernden Stelle eingeschränkt werden.

    Eine beglaubigte Abschrift aus einem Personenstandsregister enthält alle Angaben und Änderungen seit der Erstbeurkundung des Personenstandsfalls.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Detmold

    Urkundenformate

    • DIN A4
    • Stammbuchformat DIN A5 mit Lochung zum Einheften in das Familienstammbuch
    • Beglaubigter Registerausdruck DIN A4
    • mehrsprachige bzw. internationale Urkunden DIN A4

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Detmold

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de