Geburtsurkunde Ausstellung

    Geburtsurkunde anfordern

    Sie benötigen eine Geburtsurkunde oder einen Auszug aus dem Geburtenregister? Ihre Geburtsurkunde erhalten Sie nur beim Standesamt Ihres Geburtsortes. Das Standesamt stellt sie aus dem Geburtenregister aus.

    Beschreibung

    Hinweise für Höxter

    Allgemeine Informationen
    Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung können auf Antrag folgende Urkunden ausgestellt werden:

    • Geburtsurkunde
    • Internationale Geburtsurkunde
    • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister


    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_b94315b01d4bc2256f6ae7cc5551ca2a

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Höxter

    Adresse

    Hausanschrift

    Westerbachstraße 45

    37671 Höxter

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05271 9630

    Fax: 05271 9631900

    E-Mail: rathaus@hoexter.de

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    32 Bürgerservice und Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Westerbachstraße 45

    37671 Höxter

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05271 963-3232

    Fax: 05271 963-1900

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Höxter

    Es werden ggf. Unterlagen zum Nachweis der Berechtigung benötigt. Wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter/innen des Standesamtes.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Höxter

    Urkunden/ Auskünfte kann man gem. § 62 Personenstandsgesetz (PStG) nur für
    • sich selbst,
    • den Ehegatten / Lebenspartner (nicht Verlobten),
    • die Eltern
    • die Kinder erhalten.
    Urkunden dürfen nur von berechtigten Personen angefordert werden. Es besteht die Möglichkeit eine Vollmacht zur Abholung von Urkunden an Dritte auszustellen.

    Behörden bekommen Urkunden und Auskünfte nur im Rahmen ihrer Zuständigkeit.

    Andere Personen bekommen Urkunden und Auskünfte nur, wenn eine Vollmacht eines Berechtigten vorliegt (Ausweis des Vollmachtgebers ist mitzubringen) oder wenn ein rechtliches Interesse nachgewiesen wird. Bei Geschwistern der Person, auf die sich der Registereintrag bezieht, reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus.

    Betreuer können Urkunden für die betreute Person unter Vorlage der Bestallungsurkunde persönlich, schriftlich oder per E-Mail (Bestallungsurkunde in Kopie/ eingescannt beifügen) bestellen.

    Die Zuständigkeit für die Ausstellung der genannten Urkunden liegt beim Standesamt Höxter, sofern das beurkundete Ereignis (die Geburt) im Stadtgebiet von Höxter stattgefunden hat.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.

    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

    • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.

    Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

     

    Beantragung per Post:

    Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen.
    • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:

      • Name, Vorname

      • Geburtsdatum und -ort

      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer

    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.

    • Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

    • Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Geburtsurkunde sofort per Post zugesandt.

     

    Online-Beantragung

    Sie können die Ausstellung auch online beantragen.

    Fristen

    Hinweise für Höxter

    Es müssen gegebenenfalls Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter/innen des Standesamtes.

    Bearbeitungsdauer

    2 - 5 Tage

    Kosten

    Hinweise für Höxter

    Ausstellung der Urkunde
    Gebühr: EUR 10,00

    Jede weitere Urkunde des gleichen Urkundentyps im selben Arbeitsgang
    Gebühr: EUR 5,00

    Auskunft aus dem Geburtenregister (z.B. über die Geburtszeit)
    Gebühr: EUR 6,00 €

    Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
    Gebühr: EUR 40,00

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister ersetzt die frühere Abstammungsurkunde (zum 01.01.2009 abgeschafft). Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten des Kindes, zum Beispiel durch eine nachträgliche Vaterschaftsanerkennung oder eine Namensänderung der Eltern, wird der Geburtseintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Geburtsurkunde ausgestellt werden.

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Personenstandsrecht https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de