Geburtsurkunde anfordern
Beschreibung
Hinweise für Höxter
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung können auf Antrag folgende Urkunden ausgestellt werden:
- Geburtsurkunde
- Internationale Geburtsurkunde
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
32 Bürgerservice und Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05271 963-3232
Fax: 05271 963-1900
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Höxter
Es werden ggf. Unterlagen zum Nachweis der Berechtigung benötigt. Wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter/innen des Standesamtes.
Voraussetzungen
Hinweise für Höxter
- sich selbst,
- den Ehegatten / Lebenspartner (nicht Verlobten),
- die Eltern
- die Kinder erhalten.
Behörden bekommen Urkunden und Auskünfte nur im Rahmen ihrer Zuständigkeit.
Andere Personen bekommen Urkunden und Auskünfte nur, wenn eine Vollmacht eines Berechtigten vorliegt (Ausweis des Vollmachtgebers ist mitzubringen) oder wenn ein rechtliches Interesse nachgewiesen wird. Bei Geschwistern der Person, auf die sich der Registereintrag bezieht, reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus.
Betreuer können Urkunden für die betreute Person unter Vorlage der Bestallungsurkunde persönlich, schriftlich oder per E-Mail (Bestallungsurkunde in Kopie/ eingescannt beifügen) bestellen.
Die Zuständigkeit für die Ausstellung der genannten Urkunden liegt beim Standesamt Höxter, sofern das beurkundete Ereignis (die Geburt) im Stadtgebiet von Höxter stattgefunden hat.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Persönliche Beantragung
Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:
-
Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
-
Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
-
Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.
Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post:
Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen.
-
Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
-
Name, Vorname
-
Geburtsdatum und -ort
-
wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
-
-
Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
-
Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
-
Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Geburtsurkunde sofort per Post zugesandt.
Online-Beantragung
Sie können die Ausstellung auch online beantragen.
Fristen
Hinweise für Höxter
Es müssen gegebenenfalls Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter/innen des Standesamtes.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Höxter
Ausstellung der Urkunde
Gebühr: EUR 10,00
Jede weitere Urkunde des gleichen Urkundentyps im selben Arbeitsgang
Gebühr: EUR 5,00
Auskunft aus dem Geburtenregister (z.B. über die Geburtszeit)
Gebühr: EUR 6,00 €
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
Gebühr: EUR 40,00
Hinweise (Besonderheiten)
Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister ersetzt die frühere Abstammungsurkunde (zum 01.01.2009 abgeschafft). Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten des Kindes, zum Beispiel durch eine nachträgliche Vaterschaftsanerkennung oder eine Namensänderung der Eltern, wird der Geburtseintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021