Geburtsurkunde anfordern
Beschreibung
Hinweise für Spenge
Auf folgenden Wegen können Sie Ihre Urkunde beantragen
- Online über die Onlinedienstleistung "Urkunden anfordern"
- Persönlich im Standesamt der Stadt Spenge
Folgende Urkunden können angefordert werden
- Eheurkunden
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Geburtsurkunde
- Sterbeurkunde
Diese Urkunden können im Format DIN A4 oder in der passenden Größe für Ihr Stammbuch ausgestellt werden.
Hinweis
- Das Standesamt der Stadt Spenge kann nur Urkunden und beglaubigte Registerauszüge für die in Spenge registrierten Personenstandsfälle ausstellen.
- Das heißt, dass z.B. eine Geburtsurkunde nur in Spenge ausgestellt werden kann, wenn die Geburt in Spenge war oder in Spenge nachbeurkundet wurde.
Sollten Sie sich unsicher sein, wo Sie Ihre jeweilige Urkunde anfordern müssen, nehmen Sie gerne Kontakt über das "Kontaktformular" auf. Die Kollegen*innen melden sich anschließend bei Ihnen.
Online-Dienst
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Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Spenge
Online
- Eingescannter Personalausweis oder Reisepass
Persönlich
- Personalausweis oder Reisepass
Voraussetzungen
Geburtsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
-
die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht
-
die Eltern
-
der Ehegatte beziehungsweise die Ehegattin oder der Lebenspartner beziehungsweise die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG)
-
die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie)
-
Geschwister mit berechtigtem Interesse
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbaren Titel).
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Spenge
- § 55 Personenstandsgesetz (PStG)
Verfahrensablauf
Persönliche Beantragung
Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:
-
Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
-
Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
-
Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.
Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post:
Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen.
-
Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
-
Name, Vorname
-
Geburtsdatum und -ort
-
wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
-
-
Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
-
Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
-
Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Geburtsurkunde sofort per Post zugesandt.
Online-Beantragung
Sie können die Ausstellung auch online beantragen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Spenge
Online
- Circa eine Woche, zuzüglich Postweg
- Alternativ können Sie die Urkunde im Standesamt abholen
Persönlich
- Sie können die Urkunde in der Regel sofort mitnehmen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister ersetzt die frühere Abstammungsurkunde (zum 01.01.2009 abgeschafft). Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten des Kindes, zum Beispiel durch eine nachträgliche Vaterschaftsanerkennung oder eine Namensänderung der Eltern, wird der Geburtseintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021
Stichwörter
Hinweise für Spenge