Geburtsurkunde anfordern
Beschreibung
Hinweise für Recklinghausen
Auf Anforderung kann eine Urkunde aus dem Geburtenbuch erstellt werden. Vor Ausstellung der Urkunde ist die Anspruchsberechtigung des Antragstellers zu prüfen.
Wichtige Hinweise zur Anforderung siehe hier.
Falls Sie eine Urkunde für ein Neugeborenes benötigen, gibt es unter Beurkundung einer Geburt Ansprechpartner und Informationen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02361/50-1780 - 1789 (Ansprechpartner siehe unten)
Fax: 02361/50-1782
E-Mail: urkundenstelle@recklinghausen.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Recklinghausen
Voraussetzungen
Hinweise für Recklinghausen
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Persönliche Beantragung
Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:
-
Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
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Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
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Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.
Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post:
Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen.
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Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
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Name, Vorname
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Geburtsdatum und -ort
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wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
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Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
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Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
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Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Geburtsurkunde sofort per Post zugesandt.
Online-Beantragung
Sie können die Ausstellung auch online beantragen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Recklinghausen
Hinweise (Besonderheiten)
Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister ersetzt die frühere Abstammungsurkunde (zum 01.01.2009 abgeschafft). Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten des Kindes, zum Beispiel durch eine nachträgliche Vaterschaftsanerkennung oder eine Namensänderung der Eltern, wird der Geburtseintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021