Geburtsurkunde anfordern
Beschreibung
Hinweise für Ascheberg
Gelegentlich müssen im Leben Ereignisse und Tatsachen durch Urkunden nachgewiesen werden, um z. B. Kindergeld zu beantragen, heiraten zu können, eine Erbangelegenheit vor dem Nachlassgericht zu klären oder private und gesetzliche Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Das Standesamt stellt aus den geführten Personenstandsregistern beweiskräftige Urkunden, beglaubigte Auszüge und Abschriften her.
Sie können folgende Urkunden erhalten:
- Geburtsurkunden
- internationale Geburtsurkunden
- beglaubigte Abschriften aus den Geburtenregistern
- Eheurkunden
- internationale Eheurkunden
- beglaubigte Abschriften aus den Eheregistern
- beglaubigte Abschriften aus dem als Heiratseintrag geführten Familienbuch
- Lebenspartnerschaftsurkunden
- beglaubigte Abschriften aus den Lebenspartnerschaftsregistern
- Sterbeurkunden
- internationale Sterbeurkunden
- beglaubigte Abschriften aus den Sterberegistern
Sämtliche Urkunden erhalten Sie bei dem Standesamt, das den Personenstandsfall (Ort des Ereignisses) beurkundet hat; die Eheurkunde z. B. bei dem Standesamt, das die Eheschließung vorgenommen hat.
Die Urkunden können Sie persönlich oder schriftlich beim Standesamt beantragen.
Urkunden und Auskünfte können nur die Personen erhalten, auf die sich der Eintrag bezieht sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge (Ehefrau/Ehemann, Großeltern, Kinder, Enkelkinder). Andere Personen wie z. B. Geschwister, Onkel, Tanten, Nichten, Neffen und sonstige Verwandte erhalten nur dann Urkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können. Beim Geburten- oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind Personen, die über 16 Jahre alt sind.
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Ansprechpartner
Personenstandswesen/Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02593 609-3012
Fax: 02593 609-1099
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erforderliche Unterlagen
Hinweise für Ascheberg
Wenn die Unterlagen persönlich im Standesamt bestellt werden, ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses erforderlich.
Voraussetzungen
Geburtsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
-
die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht
-
die Eltern
-
der Ehegatte beziehungsweise die Ehegattin oder der Lebenspartner beziehungsweise die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG)
-
die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie)
-
Geschwister mit berechtigtem Interesse
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbaren Titel).
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Persönliche Beantragung
Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:
-
Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
-
Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
-
Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.
Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post:
Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen.
-
Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
-
Name, Vorname
-
Geburtsdatum und -ort
-
wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
-
-
Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
-
Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
-
Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Geburtsurkunde sofort per Post zugesandt.
Online-Beantragung
Sie können die Ausstellung auch online beantragen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Ascheberg
- Geburtsurkunde: 10,00 €
- Sterbeurkunde: 10,00 €
- Eheurkunde: 10,00 €
- Lebenspartnerschaftsurkunde: 10,00 €
Alle weiteren Ausfertigungen der genannten Urkunden kosten jeweils die Hälfte.
Hinweise (Besonderheiten)
Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister ersetzt die frühere Abstammungsurkunde (zum 01.01.2009 abgeschafft). Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten des Kindes, zum Beispiel durch eine nachträgliche Vaterschaftsanerkennung oder eine Namensänderung der Eltern, wird der Geburtseintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021
Stichwörter
Hinweise für Ascheberg