Geburtsurkunde AusstellungOnline erledigen

    Geburtsurkunde anfordern

    Sie benötigen eine Geburtsurkunde oder einen Auszug aus dem Geburtenregister? Ihre Geburtsurkunde erhalten Sie nur beim Standesamt Ihres Geburtsortes. Das Standesamt stellt sie aus dem Geburtenregister aus.

    Beschreibung

    Hinweise für Troisdorf

    Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden sowie beglaubigte Abschriften aus den Registern stellt das Standesamt der Stadt Troisdorf aus, wenn Sie in Troisdorf geboren sind oder geheiratet haben oder der Sterbefall in Troisdorf eingetreten ist.

    Schriftlich oder online bestellte Urkunden werden zusammen mit einer Gebührenrechnung (s.u.) zugesandt.

    Das Standesamt führt die Personenstandsregister (früher Personenstandsbücher):

    • Geburtenregister der letzten 110 Jahre
    • Eheregister der letzten 80 Jahre
    • Sterberegister der letzten 30 Jahre

    Aus den bei uns geführten Registern können Sie Personenstandsurkunden erhalten. Berechtigt sind

    • die Personen unmittelbar, deren Geburt oder Eheschließung beurkundet wurde,
    • direkte Verwandte (Eltern oder Kinder - nicht Geschwister) oder
    • Personen oder Behörden, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können.

    Die folgenden Urkunden können ausgestellt werden:

    • Geburtsurkunde
    • Eheurkunde
    • Sterbeurkunde
    • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
    • beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
    • beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister
    • mehrsprachige Internationale Urkunden:
      Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden können auch auf einem mehrsprachigen Vordruck ausgestellt werden (Internationale Urkunden).
    Urkunden zur Vorlage im Ausland

    müssen für manche Länder eine Apostille erhalten. Dazu darf die Urkunde nicht älter als sechs Monate sein. Die Apostille können Sie beim Regierungspräsidenten in Köln erhalten.

    Urkunden historischer Personenstandsregister

    Für Informationen oder Kopien aus älteren Personenstandsregistern (Geburtenregister älter als 110 Jahre, Eheregister älter als 80 Jahre, Sterberegister älter als 30 Jahre ) wenden Sie sich bitte an das Archiv der Stadt Troisdorf.

    Online Antrag

    Standesamtliche Urkunden und beglaubigte Registerabschriften können auch online angefordert werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3dcd72e64e8b5d3a6724bb8dbf8f5e4c

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 27.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserstraße 1a

    53840 Troisdorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02241 900-709

    Fax: 02241 900-898

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:

    • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren),

    • bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters oder der Vertreterin

    • für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses.

    Voraussetzungen

    Geburtsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

    Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):

    • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht

    • die Eltern

    • der Ehegatte beziehungsweise die Ehegattin oder der Lebenspartner beziehungsweise die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG)

    • die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie)

    • Geschwister mit berechtigtem Interesse

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbaren Titel).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.

    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

    • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.

    Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

     

    Beantragung per Post:

    Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen.
    • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:

      • Name, Vorname

      • Geburtsdatum und -ort

      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer

    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.

    • Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

    • Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Geburtsurkunde sofort per Post zugesandt.

     

    Online-Beantragung

    Sie können die Ausstellung auch online beantragen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    2 - 5 Tage

    Kosten

    Hinweise für Troisdorf

    Eine Urkunde / beglaubigte Abschrift kostet 10 €, jede weitere Mehrausfertigung dieser Urkunde 5 €.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister ersetzt die frühere Abstammungsurkunde (zum 01.01.2009 abgeschafft). Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten des Kindes, zum Beispiel durch eine nachträgliche Vaterschaftsanerkennung oder eine Namensänderung der Eltern, wird der Geburtseintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Geburtsurkunde ausgestellt werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Troisdorf

    Mehr Informationen finden Sie auf den folgenden Websites:

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Troisdorf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de