Geburtsurkunde anfordern
Beschreibung
Hinweise für Eitorf
Ihr Standesamt ist nur dann zuständig, wenn auch die Beurkundung der jeweiligen Angelegenheit in Eitorf erfolgt ist, also z.B. die Geburt oder Eheschließung in Eitorf stattgefunden hat. Der Wohnort zum Zeitpunkt der Beurkundung ist nicht relevant.
Aus folgenden Registern können Sie Personenstandsurkunden beantragen:
- Geburtsregister
- Eheregister
- Lebenspartnerschaftsregister
- Sterberegister
Sie können pro Vorgang nur Urkunden aus einem der vier Register beantragen. Mögliche Urkundenarten sind hierbei:
- Din-A4
- Stammbuchformat
- beglaubigter Ausdruck aus dem Register
- internationale Urkunden
In bestimmten Fällen (z.B. zur Vorlage bei der gesetzlichen Rentenversicherung) erhalten Sie ein Exemplar gebührenfrei. Bitte beachten Sie, dass das bestellte Exemplar entsprechend gekennzeichnet wird und nur für den vorgesehenen Zweck verwendet werden kann.
In der Regel erhalten Sie innerhalb von 7 Arbeitstagen die angeforderten Urkunden per Post zugesandt.
Bitte nutzen Sie vorzugweise die Online-Beantragung der Urkunden.
In Ausnahmefällen können Sie die Urkundenbestellung persönlich vornehmen. In diesem Fall ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
Die Beantragung einer Urkunde per Telefon oder E-Mail ist nicht möglich.
Wenn Sie ein Dokument zum Archivgut benötigen, benutzen Sie bitte die Onlinedienstleistung!
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:
-
Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren),
-
bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters oder der Vertreterin
-
für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses.
Voraussetzungen
Geburtsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
-
die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht
-
die Eltern
-
der Ehegatte beziehungsweise die Ehegattin oder der Lebenspartner beziehungsweise die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG)
-
die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie)
-
Geschwister mit berechtigtem Interesse
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbaren Titel).
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Eitorf
Die Beantragung erfolgt über das Online-Formular.
Fristen
Hinweise für Eitorf
Bitte beachten Sie, dass die Register wie folgt archiviert werden und dann keine Beantragung mehr über das Standesamt erfolgen kann:
- Geburtsregister nach 110 Jahren
- Eheregister nach 80 Jahren
- Lebenspartnerschaftsregister nach 80 Jahren
- Sterberegister nach 30 Jahren
Nehmen Sie hierfür mit dem Archiv über die Onlinedienstleistung Kontakt auf.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Eitorf
In der Regel erhalten Sie innerhalb von 7 Arbeitstagen die angeforderten Urkunden per Post zugesandt.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Eitorf
>>> WICHTIGER HINWEIS
In jüngster Zeit häufen sich die Beschwerden von Bürger*innen, die im Internet Meldebescheinigungen, Urkunden oder ähnliches der Gemeinde Eitorf in Auftrag gegeben haben in der Annahme, dies direkt bei der Gemeindeverwaltung zu tun.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Dienstleistungen kostenpflichtig von privaten Unternehmen angeboten werden, die nicht im Aufrag der Gemeinde Eitorf handeln!
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021
Stichwörter
Hinweise für Eitorf