Geburtsurkunde anfordern
Beschreibung
Hinweise für Geilenkirchen
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Bitte klicken Sie im letzten Schritt der Onlinedienstleistung "Ausfüllvorgang abschließen" auf den Speichern-Button und schicken Sie das generierte PDF an standesamt@geilenkirchen.de. Bitte fügen Sie auch eine Kopie Ihres Personalausweises bei. Sie erhalten dann eine E-Mail mit der Bankverbindung zwecks Überweisung der Gebühr!
Sie benötigen eine Geburtsurkunde beispielsweise für eine Eheschließung, Verpartnerung, Bewerbung, Versicherung oder Bank?
Ihre Geburtsurkunde erhalten Sie beim Standesamt Ihres Geburtsortes.
Es werden folgende Urkundenarten unterschieden:
- Geburtsurkunde: Die Geburtsurkunde enthält neben dem Namen des Kindes, den Geburtstag und Geburtsort sowie die Namen der Eltern.
- Geburtsurkunde für das Stammbuch: Diese Urkunde wird passend für Ihr Familienstammbuch ausgestellt.
- internationale Geburtsurkunde: Wir stellen Ihnen eine mehrsprachige Urkunde aus, die Sie im Ausland oder bei ausländischen Behörden verwenden können.
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister: Die Abschrift enthält eventuelle Änderungen der Daten, zum Beispiel durch Namensänderung oder Adoption und ist somit aussagekräftiger. Daher wird diese Art der Urkunde für die Anmeldung zur Eheschließung benötigt.
Sie können die Urkunde online, schriftlich oder durch persönliche Vorsprache anfordern.
Bei online oder schriftlicher Anforderung wird die Urkunde erst nach vorheriger Überweisung der Gebühr versendet. Bearbeitungszeit: 2-5 Tage. Bei persönlicher Vorsprache wird die Urkunde sofort ausgestellt und es ist zudem ein Ausweisdokument vorzulegen oder die Vollmacht mit Ausweisdokument des Antragstellers und des Bevollmächtigten.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Geilenkirchen
- Personalausweis oder Reisepass
- Anforderungsschreiben des Rententrägers falls Sie die Urkunde für die Rentenversicherung benötigen
Voraussetzungen
Geburtsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
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die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht
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die Eltern
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der Ehegatte beziehungsweise die Ehegattin oder der Lebenspartner beziehungsweise die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG)
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die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie)
-
Geschwister mit berechtigtem Interesse
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbaren Titel).
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Geilenkirchen
§ 59 Personenstandsgesetz
Verfahrensablauf
Persönliche Beantragung
Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:
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Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
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Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
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Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.
Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post:
Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen.
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Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
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Name, Vorname
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Geburtsdatum und -ort
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wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
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Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
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Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
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Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Geburtsurkunde sofort per Post zugesandt.
Online-Beantragung
Sie können die Ausstellung auch online beantragen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister ersetzt die frühere Abstammungsurkunde (zum 01.01.2009 abgeschafft). Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten des Kindes, zum Beispiel durch eine nachträgliche Vaterschaftsanerkennung oder eine Namensänderung der Eltern, wird der Geburtseintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Weitere Informationen
Hinweise für Geilenkirchen
Die Vorsprache kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Dann sind zusätzlich eine Kopie Ihres Personalausweises oder Passes, eine Vollmacht sowie der Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021
Stichwörter
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