Geburtsurkunde anfordern
Beschreibung
Hinweise für Düren
Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes!
Ist Ihr Kind im Stadtgebiet Düren zur Welt gekommen, müssen Sie Ihr Kind beim Standesamt Düren anmelden. Sie erhalten in den Dürener Krankenhäusern nach Geburt Ihres Kindes eine Geburtsanzeige sowie eine Erklärung zum Namen. Diese Geburtsanzeige sowie die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Erklärung zum Namen werden zwingend zur Beurkundung der Geburt benötigt.
Weiterhin benötigen wir die Personalausweise oder Reisepässe der Eltern. Bei ausländischen Eltern, die keine EU-Staatsbürgerschaft haben, benötigen wir zudem den aktuellen Aufenthaltstitel.
Die zusätzlich dazu benötigten Unterlagen richten sich nach dem Familienstand der Kindesmutter:
Mutter verheiratet
- Geburtsurkunden beider Elternteile
- Eheurkunde der Eltern
Mutter geschieden oder verwitwet
- Geburtsurkunden der Eltern des Kindes
- Eheurkunde über die Ehe der Mutter sowie Nachweis der Auflösung dieser Ehe (rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. Sterbeurkunde des früheren Ehegatten).
Alternativ: einen aktuellen Eheregisterauszug, aus dem Auflösung der Ehe hervorgeht. Diesen erhalten Sie bei dem Standesamt, beim dem die Ehe beurkundet ist. - Sofern erfolgt: Vaterschaftsanerkennung und ggfs. Sorgeerklärung
Mutter ledig
- Geburtsurkunden der Eltern des Kindes
- Sofern erfolgt: Vaterschaftsanerkennung und ggfs. Sorgeerklärung
In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Bitte legen Sie bei einer persönlichen Vorsprache grundsätzlich Original-Urkunden (keine Kopien) vor. Fremdsprachige Urkunden sind mit deutscher Übersetzung vorzulegen. Bei einer postalischen Anmeldung genügt eine Kopie der Ausweisdokumente.
Sie können die benötigten Unterlagen zur Beurkundung entweder postalisch an
Standesamt Düren
Markt 2
52349 Düren
senden oder Sie vereinbaren einen Termin zur persönlichen Abgabe.
Bitte beachten Sie:
Bei der persönlichen Vorsprache prüfen wir, ob alle Unterlagen, die zur Beurkundung notwendig sind, vorliegen. Die Bearbeitung erfolgt im Backoffice. Sie können die Urkunden nicht sofort mitnehmen.
Zur Beurkundung müssen alle Unterlagen vollständig vorliegen. Die Urkunden werden Ihnen dann zugesandt.
Bitte sehen sie von Nachfragen ab.
Geburtsurkunden
Im Anschluss an die Beurkundung der Geburt erhalten Sie drei gebührenfreie Geburtsurkunden (für die Krankenversicherung, zur Beantragung von Kindergeld und Elterngeld), sowie je nach Wunsch eine oder mehrere gebührenpflichtige Geburtsurkunden. Das Standesamt veranlasst anschließend die Anmeldung des Kindes bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes. Zusammen mit der Geburtsanzeige wird man Ihnen ein Merkblatt aushändigen, sowie die Erklärung zum Namen des Kindes.Vornamenstatistik
Falls Sie noch Inspiration bei der Auswahl des richtigen Namens suchen: Bei "Downloads" finden Sie die Namenstatistiken der letzten Jahrzehnte.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:
-
Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren),
-
bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters oder der Vertreterin
-
für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses.
Voraussetzungen
Geburtsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
-
die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht
-
die Eltern
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der Ehegatte beziehungsweise die Ehegattin oder der Lebenspartner beziehungsweise die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG)
-
die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie)
-
Geschwister mit berechtigtem Interesse
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbaren Titel).
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Persönliche Beantragung
Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:
-
Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
-
Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
-
Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.
Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post:
Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen.
-
Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
-
Name, Vorname
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Geburtsdatum und -ort
-
wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
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Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
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Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
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Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Geburtsurkunde sofort per Post zugesandt.
Online-Beantragung
Sie können die Ausstellung auch online beantragen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Düren
Jede erstmals ausgestellte Urkunde: 10,00 Euro.
Jede weitere Urkunde für den selben Zweck: 5,00 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister ersetzt die frühere Abstammungsurkunde (zum 01.01.2009 abgeschafft). Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten des Kindes, zum Beispiel durch eine nachträgliche Vaterschaftsanerkennung oder eine Namensänderung der Eltern, wird der Geburtseintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Weitere Informationen
Hinweise für Düren
Termine zur persönlichen Anmeldung von Neugeborenen können telefonisch oder per Mail vereinbart werden.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021
Stichwörter
Hinweise für Düren