Geburtsurkunde anfordern
Beschreibung
Hinweise für Köln
Jede Geburt eines Kindes muss beim Standesamt des Geburtsortes angezeigt werden und wird dort beurkundet. Kommt Ihr Kind in einem Kölner Krankenhaus zur Welt, wickeln die Kliniken die Formalitäten der Anmeldung mit uns ab.
Bei einer Hausgeburt oder der Geburt in einem Geburtshaus wird durch Hebammen, Haus- oder Notärzt*innen eine Geburtsanzeige ausgestellt, die Sie uns bei der Beurkundung vorlegen müssen.
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Ansprechpartner
Beurkundung Neugeborene
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0221 / 221-25885
Fax: 0221 / 221-26341
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Köln
- Geburtsanzeige
Ausgestellt durch das Krankenhaus, Hebammen, Haus- oder Notärzt*innen - Personalausweis beziehungsweise Reisepass
Von beiden Elternteilen, wenn sie in die Urkunde eingetragen werden sollen, ansonsten von der Mutter - Personenstandsurkunden
Entsprechend dem Personenstand der Mutter ist die Vorlage unterschiedlicher Urkunden notwendig. Einzelheiten finden Sie unter "Informationen rund um die Beurkundung von Geburten".
- gegebenenfalls Nachweis über eine bereits beurkundete Vaterschaftsanerkennung
bei unverheirateten Müttern - gegebenenfalls Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge
bei unverheirateten Müttern - Namenserklärung
Von den Eltern eigenhändig unterschriebene Erklärung zu Vornamen und Familiennamen des Kindes. Die Erklärung kann auch handschriftlich und formlos abgegeben werden.
Voraussetzungen
Geburtsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
-
die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht
-
die Eltern
-
der Ehegatte beziehungsweise die Ehegattin oder der Lebenspartner beziehungsweise die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG)
-
die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie)
-
Geschwister mit berechtigtem Interesse
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbaren Titel).
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Persönliche Beantragung
Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:
-
Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
-
Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
-
Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.
Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post:
Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen.
-
Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
-
Name, Vorname
-
Geburtsdatum und -ort
-
wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
-
-
Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
-
Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
-
Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Geburtsurkunde sofort per Post zugesandt.
Online-Beantragung
Sie können die Ausstellung auch online beantragen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Köln
Die Beurkundung der Geburt ist gebührenfrei. Für gesetzliche Zwecke, wie Kindergeld, Krankenkasse oder Elterngeld werden gebührenfreie Urkunden ausgestellt.
Gebühren entstehen nur, wenn zusätzliche Urkunden bestellt werden. Dabei kostet die erste Urkunde eines Formats 10 Euro, jede weitere 5 Euro.
Die Gebühren können bar oder mit Karte bezahlt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister ersetzt die frühere Abstammungsurkunde (zum 01.01.2009 abgeschafft). Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten des Kindes, zum Beispiel durch eine nachträgliche Vaterschaftsanerkennung oder eine Namensänderung der Eltern, wird der Geburtseintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021