Geburtsurkunde AusstellungOnline erledigen

    Geburtsurkunde anfordern

    Sie benötigen eine Geburtsurkunde oder einen Auszug aus dem Geburtenregister? Ihre Geburtsurkunde erhalten Sie nur beim Standesamt Ihres Geburtsortes. Das Standesamt stellt sie aus dem Geburtenregister aus.

    Beschreibung

    Hinweise für Köln

    Jede Geburt eines Kindes muss beim Standesamt des Geburtsortes angezeigt werden und wird dort beurkundet. Kommt Ihr Kind in einem Kölner Krankenhaus zur Welt, wickeln die Kliniken die Formalitäten der Anmeldung mit uns ab.

    Bei einer Hausgeburt oder der Geburt in einem Geburtshaus wird durch Hebammen, Haus- oder Notärzt*innen eine Geburtsanzeige ausgestellt, die Sie uns bei der Beurkundung vorlegen müssen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a140ee9e5643e4594c2e0e3b37aa8233

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 19.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Beurkundung Neugeborene

    Adresse

    Hausanschrift

    Gülichplatz 1-3

    50667 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-25885

    Fax: 0221 / 221-26341

    E-Mail: beurkundung-neugeborene@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Köln

    • Geburtsanzeige
      Ausgestellt durch das Krankenhaus, Hebammen, Haus- oder Notärzt*innen
    • Personalausweis beziehungsweise Reisepass
      Von beiden Elternteilen, wenn sie in die Urkunde eingetragen werden sollen, ansonsten von der Mutter
    • Personenstandsurkunden
      Entsprechend dem Personenstand der Mutter ist die Vorlage unterschiedlicher Urkunden notwendig. Einzelheiten finden Sie unter "Informationen rund um die Beurkundung von Geburten".
    • gegebenenfalls Nachweis über eine bereits beurkundete Vaterschaftsanerkennung
      bei unverheirateten Müttern
    • gegebenenfalls Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge
      bei unverheirateten Müttern
    • Namenserklärung
      Von den Eltern eigenhändig unterschriebene Erklärung zu Vornamen und Familiennamen des Kindes. Die Erklärung kann auch handschriftlich und formlos abgegeben werden.

    Voraussetzungen

    Geburtsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

    Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):

    • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht

    • die Eltern

    • der Ehegatte beziehungsweise die Ehegattin oder der Lebenspartner beziehungsweise die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG)

    • die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie)

    • Geschwister mit berechtigtem Interesse

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbaren Titel).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.

    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

    • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.

    Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

     

    Beantragung per Post:

    Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen.
    • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:

      • Name, Vorname

      • Geburtsdatum und -ort

      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer

    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.

    • Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

    • Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Geburtsurkunde sofort per Post zugesandt.

     

    Online-Beantragung

    Sie können die Ausstellung auch online beantragen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    2 - 5 Tage

    Kosten

    Hinweise für Köln

    Die Beurkundung der Geburt ist gebührenfrei. Für gesetzliche Zwecke, wie Kindergeld, Krankenkasse oder Elterngeld werden gebührenfreie Urkunden ausgestellt.

    Gebühren entstehen nur, wenn zusätzliche Urkunden bestellt werden. Dabei kostet die erste Urkunde eines Formats 10 Euro, jede weitere 5 Euro.

    Die Gebühren können bar oder mit Karte bezahlt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister ersetzt die frühere Abstammungsurkunde (zum 01.01.2009 abgeschafft). Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten des Kindes, zum Beispiel durch eine nachträgliche Vaterschaftsanerkennung oder eine Namensänderung der Eltern, wird der Geburtseintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Geburtsurkunde ausgestellt werden.

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Personenstandsrecht https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de