Geburtsurkunde AusstellungOnline erledigen

    Urkunden (Standesamt) beantragen

    Sie benötigen eine Geburtsurkunde oder einen Auszug aus dem Geburtenregister? Ihre Geburtsurkunde erhalten Sie nur beim Standesamt Ihres Geburtsortes. Das Standesamt stellt sie aus dem Geburtenregister aus.

    Beschreibung

    Hinweise für Willich

    Beim Standesamt erhalten Sie Urkunden über Geburt, Sterbefall, Eheschließung oder Eintragung einer Lebenspartnerschaft, wenn diese ursprünglich beim Standesamt Willich (oder den früheren Standesämtern Anrath, Neersen, Schiefbahn) beurkundet wurden.

    Maßgeblich hierfür ist in der Regel der Ereignisort, also zum Beispiel der Geburtsort (Achtung, nicht der Wohnort der Eltern zur Zeit der Geburt).

    Arten von Urkunden
    • Geburtsurkunde
    • Eheurkunde
    • Lebenspartnerschaftsurkunde
    • Sterbeurkunde
    • Beglaubigte Abschrift/ Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterberegister
    • Mehrsprachige (internationale) Auszüge aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterberegister

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_e79bab816fa5f370e2e64cd8957df2b9

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt und Personenstandskurkunden

    Version

    Technisch geändert am 25.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Willich

    Bundespersonalausweis / Reisepass

    Voraussetzungen

    Hinweise für Willich

    Urkunden erhalten Sie von sich selbst, von Verwandten in gerader Linie (also Großeltern, Eltern, Kindern, Enkeln) sowie von Ihrem Ehegatten oder Ihrem eingetragenen Lebenspartner. Falls Sie Urkunden von einer anderen Person benötigen, legen Sie uns bitte eine Vollmacht einer berechtigten Person oder einen Nachweis über Ihr rechtliches Interesse an der Ausstellung der Urkunde vor.

    Ein solcher Nachweis wäre zum Beispiel die begründete Aufforderung einer Bank, Versicherung oder einer anderen Behörde an Sie, die gewünschte Urkunde vorzulegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Willich

    Persönliche Beantragung

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Für eine persönliche Beantragung ist ein Termin erforderlich.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.

    Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

    Beantragung per Post

    Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt Willich, 47875 Willich

    Bitte denken Sie daran, alle notwendigen Angaben zur Auffindung der Urkunde aufzuführen, also mindestens

    • Name(n), Vorname
    • Ereignisdatum und -ort,
    • Art der gewünschten Urkunde,
    • den Zweck, für den Sie die Urkunde benötigen,
    • und Ihre Anschrift
    • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    Online-Beantragung

    Sie können die Ausstellung auch online beantragen. Nutzen Sie unser Online-Bestellformular.

    Sie werden zunächst gebeten, einen Nachweis Ihrer Berechtigung an der Urkunde hochzuladen, also zum Beispiel eine Kopie oder ein Foto Ihres Personalausweises. Danach werden schrittweise die Daten erhoben, die für die Bearbeitung Ihres Anliegens benötigt werden.

    Ist Ihre Bestellung bei uns eingegangen, schicken wir Ihnen per E-Mail eine Zahlungsaufforderung über die fällige Gebühr, die Bankverbindung sowie das zu verwendende Kassenzeichen. Ihre E-Mail erhalten Sie normalerweise innerhalb weniger Stunden nach Eingang Ihrer Bestellung im Rahmen unserer Arbeitszeiten. Gleich nach Zahlungseingang senden wir Ihnen die bestellte Urkunde dann per Post zu.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Willich

    • 3 Tagen (Nach Zahlungseingang)

    Kosten

    Hinweise für Willich

    • Pro Personenstandsurkunde: 10,00€
    • Jedes weitere, gleichzeitig ausgestellte Mehrexemplar: 5,00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister ersetzt die frühere Abstammungsurkunde (zum 01.01.2009 abgeschafft). Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten des Kindes, zum Beispiel durch eine nachträgliche Vaterschaftsanerkennung oder eine Namensänderung der Eltern, wird der Geburtseintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Geburtsurkunde ausgestellt werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Willich

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Willich

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de