Geburtsurkunde anfordern
Beschreibung
Hinweise für Velbert
Sie können nachfolgende Urkunden beim Standesamt Velbert online beantragen:
1. Eheurkunden
2. Lebenspartnerschaftsurkunden
3. Geburtsurkunden
4. Sterbeurkunden
Urkunden aus dem Geburten-, Ehe- und Sterberegister können als internationale Urkunden, also auch mehrsprachig, oder als beglaubigter Registerausdruck ausgestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass das Standesamt Velbert nur Urkunden für die in Velbert registrierten Personenstandsfälle ausstellen kann. Dies bedeutet, dass Sie z.B. eine Geburtsurkunde aus dem Velberter Standesamt nur beantragen können, wenn die Geburt in Velbert war oder eine Geburt im Ausland im Velberter Standesamt nachbeurkundet wurde. Sollte sich der Personenstandsfall nicht in Velbert ereignet haben, so ist das zuständige Standesamt am Ort des Personenstandsfalls anzufragen.
Bitte nutzen Sie vorzugsweise die Online-Beantragung der Personenstandsurkunden. In Ausnahmefällen können Sie die Urkundenbestellung persönlich vornehmen. In diesem Fall ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
Die Beantragung einer Urkunde per Telefon oder E-Mail ist nicht möglich.
Online-Dienst
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Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:
-
Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren),
-
bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters oder der Vertreterin
-
für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses.
Voraussetzungen
Hinweise für Velbert
Die Ausstellung von Urkunden können folgende Personen beantragen::
- Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht (= beurkundete Personen)
- Ehegatten oder Ehegattinnen, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner
- Vorfahren (z.B. Eltern/Großeltern)
- Abkömmlinge (z.B. Kinder/Enkelkinder)
- Geschwister (die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen)
- Sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse an der Ausstellung der Urkunde glaubhaft machen (Nachweispflicht)
Bitte beachten Sie die Aufbewahrungsfristen im Standesamt:
- Geburtseinträge 110 Jahre
- Heiratseinträge 80 Jahre
- Sterbeeinträge 30 Jahre
Ältere Einträge können Sie beim Stadtarchiv beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Persönliche Beantragung
Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:
-
Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
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Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
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Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.
Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post:
Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen.
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Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
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Name, Vorname
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Geburtsdatum und -ort
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wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
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Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
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Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
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Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Geburtsurkunde sofort per Post zugesandt.
Online-Beantragung
Sie können die Ausstellung auch online beantragen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Velbert
Nutzen Sie vorzugweise die Online-Beantragung der Personenstandsurkunden. Eine persönliche Beantragung kann nur mit Termin vorgenommen werden. Eine Terminabsprache mit der zuständigen Standesbeamtin ist daher erforderlich.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021
Stichwörter
Hinweise für Velbert