Geburtsurkunde Ausstellung

    Geburtsurkunde

    Sie benötigen eine Geburtsurkunde oder einen Auszug aus dem Geburtenregister? Ihre Geburtsurkunde erhalten Sie nur beim Standesamt Ihres Geburtsortes. Das Standesamt stellt sie aus dem Geburtenregister aus.

    Beschreibung

    Hinweise für Krefeld

    Beim Standesamt erhalten Sie Urkunden über Geburt, Sterbefall, Eheschließung oder Eintragung einer Lebenspartnerschaft, wenn diese ursprünglich beim Standesamt Krefeld beurkundet wurden.

    Maßgeblich hierfür ist in der Regel der Ereignisort, also zum Beispiel der Geburtsort (Achtung, nicht der Wohnort der Eltern zur Zeit der Geburt).

    Arten von Urkunden
    • Geburtsurkunde
    • Eheurkunde
    • Lebenspartnerschaftsurkunde
    • Sterbeurkunde

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_20f6ad62b2fd6cb459527e73fd9a42a3

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 10.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rheinstraße 138

    47798 Krefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-0

    E-Mail: standesamt@krefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:

    • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren),

    • bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters oder der Vertreterin

    • für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses.

    Voraussetzungen

    Geburtsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

    Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):

    • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht

    • die Eltern

    • der Ehegatte beziehungsweise die Ehegattin oder der Lebenspartner beziehungsweise die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG)

    • die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie)

    • Geschwister mit berechtigtem Interesse

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbaren Titel).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Krefeld

    Der Antrag kann online gestellt werden.

    Wenn Sie Urkunden über das Urkundenportal beantragen, erhalten Sie eine Bestätigung, dass Ihre Urkunde ausgestellt werden kann. Sie werden gebeten, die Gebühren auf ein Kassenzeichen bei der Stadt Krefeld einzuzahlen.

    Nach Zahlungseingang erhalten Sie Ihre Urkunde per Post.

    Sie können das Standesamt auch per Brief anschreiben. 

    Standesamt Krefeld
    Rheinstraße 138
    47798 Krefeld

    Bitte geben Sie dabei

    • den Grund für die Beantragung,
    • die Daten der Urkunde,
    • Ihre postalische Anschrift, damit Ihnen die Urkunde zugesandt werden kann, an und
    • fügen Sie eine Kopie Ihres Ausweises bei.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Krefeld

    • 7 Tagen (Bitte beachten Sie, dass allein der Postweg bis zu 7 Tagen dauern kann.)

    Kosten

    Hinweise für Krefeld

    • Beantragung Urkunde: 12,00€
    • Jede in einem Arbeitsgang erstellte weitere Urkunde: 6,00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister ersetzt die frühere Abstammungsurkunde (zum 01.01.2009 abgeschafft). Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten des Kindes, zum Beispiel durch eine nachträgliche Vaterschaftsanerkennung oder eine Namensänderung der Eltern, wird der Geburtseintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Geburtsurkunde ausgestellt werden.

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Personenstandsrecht https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Krefeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de