Geburtsurkunde
Beschreibung
Hinweise für Krefeld
Beim Standesamt erhalten Sie Urkunden über Geburt, Sterbefall, Eheschließung oder Eintragung einer Lebenspartnerschaft, wenn diese ursprünglich beim Standesamt Krefeld beurkundet wurden.
Maßgeblich hierfür ist in der Regel der Ereignisort, also zum Beispiel der Geburtsort (Achtung, nicht der Wohnort der Eltern zur Zeit der Geburt).
Arten von Urkunden
- Geburtsurkunde
- Eheurkunde
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Sterbeurkunde
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:
-
Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren),
-
bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters oder der Vertreterin
-
für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses.
Voraussetzungen
Geburtsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
-
die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht
-
die Eltern
-
der Ehegatte beziehungsweise die Ehegattin oder der Lebenspartner beziehungsweise die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG)
-
die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie)
-
Geschwister mit berechtigtem Interesse
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbaren Titel).
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Krefeld
Der Antrag kann online gestellt werden.
Wenn Sie Urkunden über das Urkundenportal beantragen, erhalten Sie eine Bestätigung, dass Ihre Urkunde ausgestellt werden kann. Sie werden gebeten, die Gebühren auf ein Kassenzeichen bei der Stadt Krefeld einzuzahlen.
Nach Zahlungseingang erhalten Sie Ihre Urkunde per Post.
Sie können das Standesamt auch per Brief anschreiben.
Standesamt Krefeld
Rheinstraße 138
47798 Krefeld
Bitte geben Sie dabei
- den Grund für die Beantragung,
- die Daten der Urkunde,
- Ihre postalische Anschrift, damit Ihnen die Urkunde zugesandt werden kann, an und
- fügen Sie eine Kopie Ihres Ausweises bei.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Krefeld
- 7 Tagen (Bitte beachten Sie, dass allein der Postweg bis zu 7 Tagen dauern kann.)
Kosten
Hinweise für Krefeld
- Beantragung Urkunde: 12,00€
- Jede in einem Arbeitsgang erstellte weitere Urkunde: 6,00€
Hinweise (Besonderheiten)
Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister ersetzt die frühere Abstammungsurkunde (zum 01.01.2009 abgeschafft). Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten des Kindes, zum Beispiel durch eine nachträgliche Vaterschaftsanerkennung oder eine Namensänderung der Eltern, wird der Geburtseintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021
Stichwörter
Hinweise für Krefeld